Nürnberger Prozess - © Foto: gettyimages / FPG / Staff

Der Modell-Prozess

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Die Anklagen wegen Verbrechen gegen den Frieden beim Nürnberger Prozess wirkten in die Zukunft. Ein Vorabdruck. vom "Der Nürnberger Prozess. Die Richter spielten nicht mit".

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Die Anklagen wegen Verbrechen gegen den Frieden beim Nürnberger Prozess wirkten in die Zukunft. Ein Vorabdruck. vom "Der Nürnberger Prozess. Die Richter spielten nicht mit".

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In Nürnberg wurde zum ersten Mal der Angriffskrieg als Verbrechen geächtet und zum ersten Mal wurden die Angreifer vor Gericht gestellt. Welchen revolutionären Schritt dies bedeutete, erhellt allein aus der Schärfe der von den über jeden Verdacht politischer Einseitigkeit erhabenen Zeitgenossen am Nürnberger Prozess geübten Kritik. Kein Geringerer als Hans Kelsen, der Schöpfer der österreichischen Bundesverfassung, hielt den Prozess für unrechtmäßig, denn als Hitler ein Land nach dem anderen überfiel, habe es im Völkerrecht keine Bestimmung gegeben, die dies verbot, und keine, wonach Angreifer vor Gericht gestellt werden konnten. Ein so kluger Kopf wie George F. Kennan vertrat noch zwanzig Jahre später die Ansicht, dass es besser gewesen wäre, die größten deutschen Übeltäter formlos an die Wand zu stellen, als sie nach rückwirkendem Recht zu verurteilen.

Verbrechen gegen den Frieden

In diesem Buch wird auf den weithin unbekannten Sachverhalt hingewiesen, dass der amerikanische, der britische und der französische Richter mit ihrer Mehrheit gegenüber dem sowjetischen Mitglied des Tribunals mit einer Ausnahme Urteile durchsetzten, die Schuldsprüche wegen Verbrechen gegen den Frieden enthielten, ohne dass sich diese Schuldsprüche jedoch auf die verhängten Strafen ausgewirkt hätten. Bis auf das Lebenslang für Rudolf Heß entsprachen die Strafen der Schuld der Verurteilten wegen Kriegsverbrechen und/oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die Richter holten die „Sterne eines neuen Völkerrechts“, nach denen der amerikanische Hauptankläger Robert Jackson in seiner brillanten Eröffnungsrede gegriffen hatte, auf den sicheren Boden des Strafrechts ­herunter.

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