Am 18. August 1967 wurde in der päpstlichen Konstitution „Regimini ecclesiae universae” eine Reform der römischen Kurie bekanntgemacht, die am 1. März 1968 in Kraft trat. Das neue Reglement paßt die Kurie den modernen Organisations- und Administrationssystemen an. Die Absicht ist, die Arbeit der Kurie möglichst zweckmäßig zu gestalten, damit sie besser ihrem Ziel entspricht: Dienstbarkeit an der zentralen Kirchenverwaltung und an der Verwaltung der Bischöfe der ganzen Welt. Die Konstitution Papst Pauls VI. hat sich in der Form sehr der Konstitution, mit der Papst Pius X. am 29.