Während der Erntezeit des nun zu Ende gehenden Jahres 1960 konnte als Frucht jahrelanger und mühevoller agrarpolitischer Arbeit endlich auch das österreichische Landwirtschaftsgesetz unter Dach und Fach gebracht werden. Bei aller Genugtuung über die Verwirklichung dieses keineswegs nur für die Bauernschaft wichtigen Gesetzes durfte jedoch vor allem Anfang an nicht übersehen werden, daß damit allein die Sorgen der Landwirtschaft durchaus nicht von heute auf morgen schnell und gründlich aus dem Weg geräumt sein würden. Auch da's beste Landwirtschaftsgesetz kann ja keinen Pakt mit dem