Die Sozialgesetzgebung Österreichs galt lange Zeit schlechthin als vorbildlich. Es wurde auch in den letzten beiden Jahrzehnten viel getan, um die einmal konzipierte Konstruktion zu vervollkommnen. Die Verwirklichung des Solidaritätsprinzips auf Versicherungsbasis und die subsidiär aufgebaute Organisation der Fürsorge haben unendlich viel Gutes geleistet und sehr viel Leid, Not und Kummer von Menschen abgewendet.Dennoch ist die Vision eines vollkommenen Wohlfahrtsstaates sehr viel blasser und auch unglaubwürdiger geworden. Das Vertrauen in das Funktionieren der Sozialbürokratie wurde in