Der Film ist in Oesterreich Landessache. So hat u. a. Niederösterreich in einer Novelle des Landeslichtspieltheatergesetzes die mögliche Altersgrenze auf das vollendete 18. Lebensjahr hinaufgesetzt und jene Stelle im Gesetz gestrichen, die das Mitnehmen von Schoßkindern ins Kino gestattet. Auch andere Bundesländer haben in diesen Punkten ihre Gesetze geändert oder sind eben dabei. Was die Ausweisleistung der Jugend betrifft, so kann sie im Zweifelsfalle jederzeit vom Kinobesitzer oder von Sicherheitsorganen gefordert werden. Es ist Sache dieser Personen, es auch stichprobenartig zu tun.
Nach einer Wegkrümmung stand der Wanderer überrascht still. Ein lieblicher Anblick bot sich ihm dar. Zu seinen Füßen lag einer der berühmten Urlaubsorte, an denen unsere Heimat so reich ist, eingerahmt von einer wahrhaft herrlichen Natur.„Tal des Friedens“, meinte der sommerliche Gast. „Hier müssen ja glückliche Menschen wohnen …“ Diesen Glauben mußte ihm freilich sein Begleiter nehmen.Die Natur hält, was sie verspricht, die Menschen des Landes aber haben sich ‘weitgehend dem Städter angeglichen. Nur dem Oberflächlichen entgeht wegen der teilweise noch gebliebenen
Vor mehr als Jahresfrist saß ich im Arbeitszimmer eines Seelsorgers. Unsere Diskussion ging um das Familienproblem. Des Priesters Endurteil lautete: „Ich halte unser Volk für verloren und sehe keine reale Möglichkeit, es zu einer entscheidenden Umkehr zu bewegen.“ Dieser Pessimismus wurde von eindrucksvollen Beispielen belegt. Dennoch teilte ich ihn nicht und verwies auf die geschichtlichen Beispiele einer jüngsten Vergangenheit. Wenn eine beherzte Familienpolitik den Eitern wieder jene Ehre gibt, die ihnen zukommt, und die Kinderbejahung von der ihr jetzt anhaftenden sozialen