Wohl zu allen Zeiten war man sich mehr oder weniger darüber klar, daß der Familie als der Quelle des menschlichen Lebens und der Keimzelle der Gesellschaft eine überragende Bedeutung in der sozialen Ordnung zukommt.Solange freilich noch die alte feudale Ordnung bestand, die ihrer ganzen Struktur nach familien- haften Charakter trug, verstand sich allerdings der Gedanke des Familienschutzes von selbst und bedurfte keiner besonderen gesetzlichen Beurkundung. Mit dem Entstehen der modernen Gesellschaftsordnung, die in keiner Weise mehr auf der Familie aufgebaut ist, trat jedoch eine
Sooft ein Finanzminister eine Steuersenkung in Aussicht stellt, pflegt der überwiegende Teil des Volkes eine solche Ankündigung mit großer Freude zu begrüßen. Erhofft sich doch zunächst jedermann von einer solchen Maßnahme eine gewisse Erleichterung der auch ihn persönlich drückenden Steuerlast.Die prinzipielle Einigkeit darüber, daß Steuern gesenkt werden sollen, verwandelt sich aber bald in mannigfache Zwietracht, sobald darüber eine Entscheidung getroffen werden soll, in welcher Weise die Steuersenkung durchgeführt werden soll. Da treten die einen für eine Senkung der
In den Jahren nach 1945 wurde sehr viel über das Thema „Verwaltungsreform“ geschrieben und gesprochen. Politiker, Wissenschaftler und Verwaltungspraktiker legten damals in überzeugenden Worten die dringende Notwendigkeit einer gründlichen Verwaltungsreform dar; ja selbst in Regierungserklärungen und Parteiprogrammen kehrte die Forderung nach einer Verwaltungsreform immer wieder.Seither .sind einige Jahre ins Land gegangen, und um die Parole „Verwaltungsreform“ ist es merkwürdig still geworden. Wohl werden da und dort noch gelegentlich Reformwünsche zu einzelnen Sektoren des
Als Karl Marx vor rund hundert Jahren das kapitalistische System einer vernichtenden Kritik unterzog, entwickelte er dabei unter anderem auch die sogenannte .Mehrwerttheorie“, wonach der Kapitalist dem Arbeiter bloß den zur Sicherung des Existenzminimums notwendigen Mindestlohn bezahle, den »Mehrwert“ der Arbeit dagegen in seine Tasche stecke. Die kapitalistische Erzeugung beruhe daher auf der Aneignung unbezahlter Arbeit, auf der Ausbeutung des Arbeiters.Diese Theorie, deren Richtigkeit schon vor einem Jahrhundert heftig bestritten wurde, hat jedenfalls für unsere Zeit keine
Die in der Lehre des Evangeliums wurzelnde christliche Rechtstradition beherrschte einst das europäische Gesellschaftsleben von den Tagen der ausgehenden Antike durch das ganze Mittelalter bis in die Reformationszeit. Erst in der Epoche der Aufklärung trat dann eine Zersetzung ein, indem die übermenschliche Gerechtigkeitsidee, das göttliche Naturrecht, zu einem individualistisch verengten, subjektiven Vernunftrecht wurde, bis schließlich der Positivismus des 19. Jahrhunderts mit seiner Leugnung alles Metaphysisch- Übermenschlichen die Idee der Gerechtigkeit aller göttlichen Würde
Die alte Freiheitslehre ist kein leerer Wahn, keine bloße Mode der Aufklärungszeit oder ein Requisit der Schrek-kensherrschaft der Französisdien Revolution, wie eine jüngste Vergangenheit uns wahrmachen wollte. Sic ist vielmehr ein oftmals geraubtes und immer wieder gewonnenes Gut, das für alle Menschen in der Heiligen Schrift verbrieft ist, welche die persönliche Freiheit fordert und die, freie Persönlichkeit will. Verkündet doch das Evangelium allen Menschen die Lehre von Menschenwert und Menschenwürde, die Gotteskindsdiaft jedes einzelnen, den Ausgleich von hoch und nieder, arm und
Wir haben heute den Auftrag zu erfüllen, das Haus unseres Staates nach schweren Erschütterungen neu aufzubauen, und stehen damit zugleich vor der Notwendigkeit, unsere Rechtsordnung neu zu gestalten, damit auf diesem Fundament der Staat sein neues Leben voll entfalten kann.Es liegt nun nahe, daß die Bestrebungen nach einer umfassenden Rechtserneuerung auch vor unserem ehrwürdigen ABGB nicht halt machen können. Es regen sich daher heute auch allenthalben Stimmen, welche für eine umfassende Revision des ABGB eintreten. In einer der letzten Nummern der „Furche“ *) nahm Doktor Kittl zu
Trotz aller Schwierigkeiten wirtschaftlicher und sozialer Art ist das heutige Österreich in besonderem Maße dazu berufen, eine Neuordnung seines staatlichen Lebens durchzuführen. Heute stehen bei uns neben kaiserlichen Hofdekreten aus dem Vormärz Gesetze und Verordnungen aus der Zeit der konstitutionellen Monarchie noch in Geltung, und Rechtsvorschriften aus der Periode der ersten Republik konkurrieren mit solchen aus den Jahren der deutschen Invasion; schließlich hat das Wirken der seit Mai 1945 mit Hochdruck arbeitenden Gesetzesmaschine den allgemeinen Rechtswirrwarr noch erhöht.Dies