Das geplante künftige Strafgesetz enthält sich, soweit sich das den durchgesickerten Mitteilungen entnehmen läßt, jeder betonten weltanschaulichen Abweichung von dem bisherigen. Es handelt sich somit bei der Neuanlage mehr oder weniger um den Versuch, alte Ideen neu zu gruppieren.Ein einziger Paragraph tritt aus diesem Rahmen: er bestimmt, daß die Art des Haftvollzuges durch ein gesondertes Gesetz geregelt werden soll. Hier plant die neue Schule der „fortschrittlichen Juristen“ offenbar Neues, Besonderes.Während bisher, so lehrt die neue Richtung (sie heißt im Ausland „Soziale
Schaurig krächzt der Totenvogel vom Galgengerüst. Gestern haben sie ihn gerichtet! Aber schon voriges Jahr ging das Geraune: das ist der Täter! Denn wer sonst als er, der die Mordtat beging, wagte sich zu nächtlicher Stunde zum Tümpel, wo sie hinter Binsen und Moder die schöne Magdalen gefunden hatten. Aug um Auge, Zahn um Zahn, Strick um Strick — und die Dörfler bekreuzten sich in ihren Betten, als der Nachtwind das Rachegekrächz von der Richtstatt zu ihren Hütten trug, wo die dürren Schindel klappertenVorbei die Zeit der Aengste, Schuld und Sühne! Kein Totenvogel schreckt mehr
Während Berichte über Sensationsprozesse im In- und Ausland stets auf das Interesse des breiten Publikums rechnen können, wird es selten genug mit tieferen Problemen der Rechtsprechung befaßt. Was sich hinter den Kulissen etwa der Bühnen abspielt, kann fast noch eher als der Ablauf jener Szenen auf höchste Anteilnahme rechnen, welche die Frucht aller jener personellen und technischen Vorbei eitungen darstellen — ganz anders aber im Bereiche der heutigen Gerichtsbarkeit, obwohl die Dramatik der Szene oft jener auf den Brettern kaum nachsteht. Der Durchschnittsbürger will von der Welt ,
Als sich nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches die Weltöffentlichkeit mit der Bestrafung der Kriegsverbrechen zu befassen begann, erhob sich alsbald die Schwierigkeit, die Frage nach der Kriminalisierung zu lösen; das heißt, daß sich nicht aufs erste die rechtliche Möglichkeit finden ließ, gerade für typische Verbrechen, nach deren Vergeltung das Rechtsgefühl verlangte, die passende Strafdrohung in schon bestehenden Strafgesetzen zu finden. Dies darum, weil es sich im wesentlichen um solche Untaten handelte, die auf Befehl, auf Weisung, auf Bescheiden und Verordnungen beruhten,
Mit steigender Dringlichkeit erheben die Wortführer Oesterreichs, zuletzt wieder in feierlichster Form bei der Konstituierung des neuen Nationalratspräsidiums, die Forderung nach dem Staatsvertrag und dem Abzug der Besatzungen, kurzum nach der vollen, uneingeschränkten Souveränität. Bedenken gegen dieses Verlangen sind nicht laut geworden und sollen auch hier nicht erhoben wer'den; denn es gibt keine selbstverständlichere und natürlichere Forderung als die nach der Freiheit.Genau so aber, wie es verderblich wäre, einen Krieg nur um des Sieges willens zu führen und nicht wegen seiner