Die deutsche Mietzinsregelung ist zur Zeit starken Veränderunigen unterworfen. Diese Veränderungen resultieren aus der mit dem „Gesetz über den Abbau der Wohnungs-rwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht“ vom 23. Juni 1960 eingeleiteten Überführung des Wohnungswesens in die toziale Marktwirtschaft.Der Abbau der Wahnungszwangswirtschaft (speziell der Mietzins-bindung) erfolgt systematisch injenen Stadt- und Landkreisen, deren rechnerisches Wohnungsdefizit die 3-Prozent-Grenze unterschreitet (sogenannte „weiße Kreise“). Mitte 1965 werden nur noch zirka 50 von