Der „Fall Frenzel“, der durch das vorliegende Geständnis, den sofort erfolgten Parteiausschluß und den freiwilligen Mandatsverzicht des ehemaligen deutschen SPD-Mandatars juristisch eindeutig auf das ihm zukommende kriminalistische Geleise geschoben wurde, hat dennoch verschiedene, über die nicht eben sehr bedeutungsvolle Einzelperson hinausweisende Aspekte. Einen der ernstesten hat der deutsche Verteidigungsminister Strauß aufgezeigt, als er von der nationalen Bedeutung der Angelegenheit sprach und sich — in anerkennenswerter Selbstverleugnung seines eigenen CDU-Interesses — gegen
Das zu Jahresbeginn 1961 in Kraft tretende Rubrikendekret Papst Johannes' XXIII., das sich sowohl mit der Feierordnung der Messe als auch mit der Ordnung des priesterlichen Stundengebets befaßt, bedeutet wedw einen sensationellen Neubeginn noch den endgültigen Abschluß eines innerkirchlichen Wachstumsprozesses, der im Grunde nie stillstand noch bis ans Ende der Tage jemals stillstehen wird. Die großen und umfassenden Neuordnungen unter Pius V., Benedikt XIV., Pius X., Pius XII. stellen zwar weiterhin sichtbare Markierungspunkte dar. Aber auch die dazwischenliegenden Zeiten bedeuten kaum
Selten noch wurde in den letzten Monaten abenteuerlicher und unseriöser über eine Angelegenheit berichtet und kombiniert, die gleichermaßen ideologischen wie weltpolitischen Charakter trägt, als über die kommunistische Resolution von Bukarest, die als Ergebnis einer Tagung kommunistischer Spitzenfunktionäre der Ostblockstaaten veröffentlicht wurde. Und doch handelt es sich bei diesem Dokument, dessen genauer Wortlaut zwar veröffentlicht wurde (ebenso wie die wichtigen Diskussionsbeiträge), dessen Nachdruck man sich aber größtenteils ersparte, um eine durchaus methoden- und