J£ einem, der sich mehr schlecht als recht bemüht, sein kleines Tagwerk wenn schon nicht unter das Gesetz der Caritas zu stellen, so doch zumindest dafür zu sorgen, daß es dem Hauptgebot des Christentums nicht allzu kraß widerstreitet, wird die quälende Konfliktfrage fremd sein: Was wichtiger sei, das Nächste am gerade begegnenden Nächsten zu tun oder, dem durchdachten, überlegten Plan gehorchend, dem eigenen Werk eine größere Wirkungskraft zu sichern. Was ist etwa für den Caritasdirektor im täglich wiederkehrenden Entscheidungsfall vordringlicher: daß die seit langem