Nein, man sah nicht immer freudig bewegte Gesichter bei den Sozialpensionisten, als ihnen in der ersten Jännerhälfte die so mit Spannung erwartete Pension ausgehändigt wurde. In vielen, sehr vielen Fällen herrschte Enttäuschung, ja sogar Empörung vor. Denn oftmals gab es gar nicht die so sehnsüchtig erwartete und bereits errechnete Erhöhung, ja vielfach überhaupt keine und dann und wann — und das war wohl das ärgste — sogar ein Minus gegenüber dem bisher bezogenen Betrag. Und darüber hatte man so viel gesprochen und geschrieben? Damit sollte eine der Rentenreform von 1961
Es war in der letzten Zeit sehr ruhig geworden um die Ruhens-bestimmungen des ASVG, um den 94. Wohl hatten sich die beiden Regierungsparteien in ihrer Vereinbarung vom 22. Oktober d. J. über das Thema „Pensionen“ im Punkt eins derselben zu deren Auflockerung verpflichtet, aber die diesbezüglich im Unterausschuß für Sozialversicherung durch längere Zeit geführten Verhandlungen verliefen ergebnislos. Die ÖVP wollte bekanntlich dem Plan der SPÖ, die für Pension plus Erwerbseinkommen zulässige Freigrenze von bisher 1800 Schilling monatlich auf 3500 Schilling monatlich hinaufzusetzen,
Da in der ersten Septemberhälfte der von den beiden Regierungsparteien eingesetzte Unterausschuß für Sozialversicherung seine Beratungen über die Pensionsdynamik wieder aufnehmen wu-d, ist sicherlich die Frage am Platz, wie weit man bei den diesbezüglichen Verhandlungen vor der Sommerpause eigentlich gekommen ist.Nun, in drei Punkten ist man sich einig geworden:• Es ist unmöglich, bis zum 1. Jänner 1965 der Regierung einen fertigen Gesetzentwurf über die Einführung der Rentendynamik in unserer Pensionsversicherung vorzulegen; hierfür ist eine längere Anlaufzeit notwendig. Man
Seit jenen Spätsommertagen des Vorjahres, als der Präsident des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger und Obmann der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten, Friedrich Hillegeist, der österreichischen Öffentlichkeit gegenüber auf den bei uns angeblich bestehenden „Rentenluxus“ hinwies und sein Parteigenosse, der Klubobmann der SPÖ und Direktor der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter, Robert Uhlir, die Idee Hillegeists, Rentnern beziehungsweise Sozialpensionisten bereits zugesprochene Leistungen einzustellen, als absurd bezeichnete, herrscht zwischen den beiden
Vor einiger Zeit brachte „Die Furche“ unter diesem Titel einen Beitrag von mir (Jg. 1963, Nr. 40), auf den dann der Präsident des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger Friedrich Hillegeist erwiderte (Jg. 1963, Nr. 48). Dies geschah in einer angenehm sachlichen Form. Dieselbe Fairneß möchte auch das Schlußwort wahren.Hillegeist bekämpft die „Frührente“ und sagt, sie habe im September 1963 bei der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter schon 37,4 v. H. der Gesamtzahl an Alterspensionen erreicht. Ich konnte hingegen lediglich feststellen, daß zum 30. September 1963 bei
Im Septemberheft der von der Arbeiterkammer und vom Österreichischen Gewerkschaftsbund gemeinsam herausgegebenen Zeitschrift „Arbeit und Wirtschaft“ und im „Privatangestellten“ hat der Vorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten, Präsident des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger und Obmann der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten, Nationalrat H i 11 e g e i s t, Erklärungen abgegeben, die die Rentner von heute und morgen mit Sorgen erfüllen und nachdenklich stimmen müssen.Abg. Hillegeist prangert zunächst als einen Luxus, den sich „weit reichere
Die finanzielle Lage unserer Rentenversicherungsträger ist derzeit durchaus unerfreulich. Zum 30. September 1962 gab es bei einer Gesamtbevölkerung von etwa sieben Millionen 1,1 Millionen Rentenempfänger — 1945 waren es erst 300.000 —; rechnet man die Familienangehörigen hinzu, so lebt etwa ein Drittel der Bevölkerung von Renten, wobei noch zu berücksichtigen ist, daß bei der ständig zunehmenden Lebenserwartung sich die Situation noch weiter verschlechtern wird. Im Jahre 1962 hatten die Rentenanstalten 18 Milliarden Schilling auszuzahlen, und durch die Durchführung der 5. Etappe
Eine an Sozialminister P r o k s c h gerichtete parlamentarische Anfrage, ob eine Änderung des gegenwärtigen Systems der Krankenversicherung derzeit erwogen werde, wurde vom Minister erst vor kurzem dahingehend beantwortet, daß eine Enquete über dieses Thema bereits im Juni und Juli 1958 stattgefunden habe, der vertragslose Zustand zwischen Ärzten und Krankenkasse durch ein provisorisches Honorarabkommen mit 30. Juli 1962 beendet worden sei und daher ein unmittelbarer Anlaß für eine derartige Enquete fehle.Man wird dem Minister nicht so ohne weiteres beipflichten können. Auch er wird
Volksbewußtsein vieler Kärntner Slowenen alleinverantwortlich erklärte. Gewiß hätte ein fortschrittlicher demokratischer Staat alle Bestrebungen zu unterbinden, die letzten Endes auf die allmähliche Entnationalisierung einer Volksgruppe hinauslaufen, aber er ist nicht berechtigt, den überall auf der Welt vorkommenden freiwilligen Wechsel der Volkszugehörigkeit eines einzelnen Staatsbürgers zu unterbinden. Dies selbst dann nicht, wenn ein solcher, wie im Fall Österreichs, keineswegs im Interesse der Staatsidee liegt. Meiner Meinung nach ist nämlich derjenige Kärntner Slowene
bei uns zunächst durch die politische Entwicklung Österreichs gekommen. Unter den Pensionisten befinden sich immer noch 7000 aus der Zeit der Monarchie, die ihren Dienst zwischen Teschen, Triest, Kaschau und Ragusa versehen haben. Zu ihnen stießen weitere, die in den zwanziger Jahren auf Grund der uns von den Kreditären der Ersten Republik zur Pflicht gemachten Einsparungen der „Genfer Sanierung“ abgebaut wurden. Dann kamen die politischen Pensionierungen von 1934, 1938 und 1945. Ihnen allen mußten laut Gesetz Pensionen ausgezahlt werden. Diese betragen insgesamt (inklusive der
An dem von der „Furche“ veröffentlichten Schreiben des Präsidenten Hi lieg ei st (siehe „Die Furche“ Nr. 5/1962) möchte ich zunächst den maßvollen Ton und die darin erklärte Bereitschaft anerkennen, über die hier aufgeworfenen Probleme der Rentenruhensbestimmungen diskutieren zu wollen. Nun zur Sache selbst:1. Niemand, der objektiv urteilt, wird die Bedeutung der Ren-tenrefoxm und die Verdienste, die sich Hillegeist um ihr Zustandekommen erworben hat, herabsetzen wollen, aber es ist doch wohl nicht ganz am Platz, wenn er in den von ihm im „Privatangestellten“ verfaßten,
Anläßlich der zweiten Fragestunde im Nationalrat erklärte Sozialminister Proksch, daß eine Aufhebung der so umstrittenen letzten Ruhensbestimmung im Rentenrecht, des § 94 ASVG, zwar nicht in Aussicht genommen sei, die bisher bestehende Ungleichheit aber beseitigt werden wird. Wie und warum das geschehen soll, hat der Minister zwar nicht angeführt, hätte er es aber getan, dann hätte seine Antwort bei allen jenen Rentnern, die bis jetzt völlig ungehindert einer selbständigen Beschäftigung nachgingen, tiefste Bestürzung hervorgerufen. Um nämlich die unzweifelhaft bestehende