Finanzminister Dr. Schmitz hat angekündigt, worüber „Die Furche“ mehrmals berichtet hat, daß er eine Steuerreform für die Familie in die Wege leiten wolle. Er hat damit bei den Familienerhaltern des Mittelstandes neue Hoffnung auf Beseitigung eines alten Unrechtes geweckt. Leider aber findet seine Initiative nicht den Beifall aller. Es wird eingewendet, daß von steuerlichen Maßnahmen nur die besser situier-ten Familien profitieren können. Die Empfänger kleiner Einkommen hätten ohnehin keine oder fast keine Steuer mehr zu zahlen. Der großen Masse der Familien sei also auf diesem
Am 8. April 1963 beschloß der Nationalrat, die Kinder- beziehungsweise Familienbeihilfen generell um 10 S zu erhöhen. Diese schon bei den Verhandlungen über die Regierungsbildung vereinbarte Erhöhung trat rückwirkend ab 1. März in Kraft.Es erfüllt die Familienerhalter mit Genugtuung, daß die Abgeltung von Preiserhöhungen auf dem Nahrungsmittelsektor gerade ihnen gegenüber für vordringlich erachtet wurde. Jede Mutter kann allerdings vorrechnen, daß dieser Betrag von 10 S pro Kind nicht ausreicht, die jüngsten Verteuerungen von Milch und Zucker zu dek-ken, von den zahlreichen
Über den Charakter der sogenannten „Beihilfen zur Familienförderung“ sowie der mit Abstand ergiebigsten und daher wesentlichen Finanzierungsart, des sogenannten „Dienstgeberbeitrages“, bestehen seit Jahr und Tag einander widersprechende Auffassungen. Sie resultieren aus zwei grundverschiedenen Konzepten. Das eine hat eine umfassende Staatshilfe für alle Kinder zum Inhalt, das andere den gesellschaftlichen Ausgleich der Familienlasten. Wenn man zu einer einheitlichen Beihilfengesetzgebung kommen will, wird man sich für das eine oder das andere Konzept klar entscheiden müssen.Weil
Die Gefahr einer „Übervölkerung” ist heute in den hochindustrialisierten Ländern nicht gegeben. Im Gegenteil. Da Wirtschafts- öd - Sözialördftung zunächst den materiellen Erfordernissen des Willens zum Kind kaum Rechnung trugen, sank die Geburtenrate in der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen in den meisten Industrieländern unter das zur Erhaltung des Volksbestandes erforderliche Minimum. Dazu kommt, daß — im Gegensatz zur vorindustriellen Epoche — eine (an sich gewiß auch früher praktizierte) materialistische und egoistische Lebensauffassung heute gerade in der Verhütung
In der „Furche“ vom 30. April d. J. konnte der Verfasser eine detaillierte Aufstellung der Überschüsse der beiden Familienfonds seit dem Jahre 1952 veröffentlichen. Er warf die Frage nach dem Verbleib dieser Mittel auf, die — zumindest seit dem Familienlastenausgleichsgesetz vom Dezember 1954 — „für Maßnahmen im Rahmen des Familienlastenausgleichs zweckgebunden“ sind (30, Abs. 4).Am 14. Juni d. J. — also sechs Wochen nach dieser Veröffentlichung — richteten sozialistische Abgeordnete im Parlament unter Bekanntgabe eben dieser Überschußziffern eine Anfrage an den
Am 29. März traf ein Parteienverhandlungskomitee die Vereinbarung, zur finanziellen Sanierung der Krankenversicherungsträger auch Mittel des Kinderbeihilfenfonds heranzuziehen. Wenn diese Gefahr in letzter Stunde noch abgewehrt werden konnte, so ist dies nicht zuletzt den Familienorganisationen zu danken. Schon am 9. März legten sie gegen den Plan Protest ein. Am 30. März traten sie abermals mit einer Stellungnahme zu den inzwischen abgeschlossenen Parteienverhandlungen an die Öffentlichkeit. Außerdem gingen den Verhandlungspartnern zahlreiche Telegramme und Briefe zu, in denen die
Universitätsprofesor Dr. Hermann Knaus hat sich als Gynäkologe gar nicht hoch genug einzuschätzende Verdienste um die Familien erworben. Die nach ihm benannte Methode der Geburtenregelung durch periodische Enthaltsamkeit erweist ungezählten Ehegatten die Wohltat eines naturgetreuen ehelichen Beisammenseins, wobei ihnen das Recht, die Zahl ihrer Kinder in freier, persönlicher Verantwortung selbst zu bestimmen, gewahrt bleibt. Die wissenschaftlichen Leistungen von Professor Knaus auf diesem Gebiet sind heute von weltweiter Bedeutung.Anders verhält es sich mit der Kritik, die Dr. Knaus in
Die Familienorganisationen fordern, wie schon 1953, so auch jetzt wieder, angesichts der für 195 8 geplanten Steuersenkung eine wesentlich stärkere Berücksichtigung der Familienlasten im Lohn- und Einkommensteuertarif. Dem wurde und wird entgegengehalten, daß die Mehrzahl der Familien von einer solchen Maßnahme überhaupt keinen, zumindest aber keinen fühlbaren Nutzen haben würde. Denn bei kleinem Einkommen und größerer Kinderzahl, also in jenen Fällen, die Hilfe am notwendigsten brauchten, sei heute schon keine oder fast keine Steuer mehr zu zahlen. Dies scheint auch der Grund zu