Das kroatische Volk hat einen seiner besten Söhne, das kroatische Bauerntum einen seiner hervorragendsten Führer, Südsla-wien einen seiner besonnensten Politiker verloren: Am 16. Mai dieses Jahres ist Vladko Macek in seinem amerikanischen Exil gestorben.Maöek ging aus der Bauernbewegung hervor, die von den Brüdern Ante und Stjepan Radio noch in der Habsburger-Monarchie begründet wurde. Zunächst bestand die Führung dieser Partei überwiegend aus Intellektuellen. Doch schon 1905 saßen über Betreiben Stjepan Radic zur Mehrheit Bauern im Vorstand. Unter den Gebildeten, die sich der
DIE WIRTSCHAFTSPOLITIK MARIA THERESIAS. Von Gustav O t r u b a. Österreich-Reihe des Bergland-Verlages, Wien, 1963. Band 193/94. 334 Seiten. Preis 30 S.
Die Finanzwirtschaft der Erzdiözese Wien. Von Michael Frauenberger. Kirche und iecht, Band 1. Verlag Herder, Wien, 1963. XVI und 98 Seiten. Preis 70 S.
Die gemeinsame Arbeit an dem Zustandekommen eines zeitgerechten Budgets hat in der österreichischen Wählerschaft wieder etwas Hoffnung und Vertrauen entstehen lassen. Es wird nun Aufgabe der Parteiführungen sein, diese Stimmung des Volkes zu pflegen. Die Partei, die sich dies am besten angelegen sein läßt, wird dafür bei den nächsten Wahlen die Früchte ernten.Auch die Nachrichten, daß beide Koalitionsparteien ruhig und sachlich über die zwar nicht unbedingt notwendige, aber offenbar auf beiden Seiten erwünschte Wahlrechtsreform verhandeln, stärken die Überzeugung, daß Vernunft
FÜRST UND ARZT. Dr. med. Herzog Carl Theodor in Bayern. Schicksal zwischen Wittelsbach und Habsburg. Von Richard Sexau. Verlag Styria, Graz. XV und 515 Seiten. Preis 135 S.
Das Schicksal des Kardinals Josef M i n d s z e n t y, des Erzbischofs von Esztergom (Gran), das zur Zeit die Weltöffentlichkeit neuerdings lebhaft bewegt, läßt es angezeigt erscheinen, sich des Wesens der Funktion dieses Kirchenfürsten zu erinnern. In ihr verbinden sich nämlich zweierlei Autoritäten, die ihren Ursprung auch in zwei Quellen haben: eine im Bereich der römisch-katholischen Kirche und eine im Bereich des allzeit erheblich traditionsgebundenen und eigenwilligen ungarischen Staatsrechts. Der Fürstprimas in Ungarn ist nach diesem Recht nicht bloß kirchliches Haupt des
Vor 100 Jahren, am 22. Februar 1862, starb der österreichische Staatsmann Franz Xaver Freiherr von Pillersdorf, ein bahnbrechender Wegbereiter der Demokratie und des Parlamentarismus in Österreich, dessen Name mit der österreichischen Rechtsgeschichte untrennbar verbunden ist.*Wie ein Zauberwort erfaßte im 19. Jahrhundert der Begriff Konstitution Intellektuelle, Bürgertum und Bauern. Der Ruf nach einer geschriebenen Verfassung war allgemein. In einer Konstitution erträumten sich selbst die unteren Schichten der Be-völkerung das Mittel, mit dem alle Beschwernisse ihrer Berufsgruppen
nationale wirtschaftliche Lösungen nur um einen politischen Preis zuzugestehen? Einen Preis, den manche nicht bezahlen können? Oder ist eine-solche Denkweise ökonomisch richtig? Widerspricht es nicht unseren Auffassungen von einer wahren Demokratie, wenn wir wirtschaftliche Lösungen unbedingt mit politischen verknüpfen wollen? Können, ja müssen wir nicht eigentlich als Menschen des abendländischen Denkens ökonomische Probleme nur nach ökonomischen Grundsätzen lösen?Die Menschen des freien Westens sehen die große Aufgabe dieses Jahrhunderts darin, die Freiheit zu erhal-ten. Dafür
Die Geschichte der Aktiengesellschaft in Österreich ist noch nicht sehr alt; aber ebenso alt ist die Diskussion über die Gewinnverteilung solcher Unternehmungen, die Diskussion über die Dividenden.Noch um die Jahrhundertwende und nach dem ersten Weltkrieg gerade in konservativen Kreisen, in Deutschland um Lej-eune-Jung, in Österreich in den Kreisen der katholischen Sozialreformer, als Trägerin des anonymen Kapitals mit Mißtrauen betrachtet und nicht selten bekämpft, fand man in der Aktiengesellschaft nach dem zweiten Weltkrieg die gewünschte privatwirtschaftliche und zivilrechtliche
Von jedem Ereignis muß man Abstand zu gewinnen suchen, ehe man sein endgültiges Urteil fällt. Nur allzu leicht wird man sonst Gefahr laufen, Opfer einer Stimmung des Augenblicks zu werden. So mußten wir auch die in der wirtschaftlichen Öffentlichkeit besonders aufmerksam verfolgte Konferenz in Kleßheim behandeln, auf der Vizekanzler DDr. Pittermann als Ressortminister für die verstaatlichten Unternehmungen und Finanzminister Dr. Klaus sich mit den Aufsichtsratsvorsitzern, den Vorständen und den aus dem Betriebsrat stammenden Mitgliedern der Aufsichtsräte berieten.Hervorgegangen war
Der Sachunkundige, dem man mitteilt, daß das Staatsvermögen, das in den zahlreichen Unternehmungen steckt, die durch die Verstaatlichungsgesetze 1946 und 1947 in das Eigentum der Republik übergeleitet wurden, dreimal überwacht wird, wird beruhigt sein und vielleicht über soviel Fürsicht und Vorsicht lächeln. Wer selbst im Bereich dieser Kontrollen arbeitet, lächelt über die Vertrauensseligkeit der Republik. Es sei einmal ganz offen herausgesagt: das heutige Kontrollsystem in der verstaatlichten Wirtschaft ist unzweckmäßig, unzureichend, fast wertlos. Dieses Urteil klingt hart und
Am 1. Oktober jährt sich zum vierzigsten Male der Tag, von dem unsere geltende Staatsverfassung datiert wird und ihre Rechtswirksamkeit herleitet. Ein solcher Zeitraum ist bei weitem nicht lang genug, um über die politische oder juristische Güte eines Gesetzes ein befriedigendes Urteil abzugeben. Österreich hat Gesetze, die auf weit längere Erprobung verweisen können. Dies gilt vor allem von unserem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch und in nicht minderem Maße von unserem Strafgesetzbuch. Auch darf nicht darüber hinweggesehen werden, daß unsere Verfassungsgesetzgebung eine manchmal
Seit der Einführung des Verhältniswahl- rechtes stehen sich zwei Parteien der Wahlrechtstheoretiker schroff gegenüber. Die einen vertreten die Meinung, ein Wahlrecht sei nur dann gerecht, wenn es in der repräsentativen Demokratie auch tatsächlich alle politischen Meinungen und Strömungen im Volkskörper möglichst mit mathematischer Genauigkeit zum Ausdruck bringt. Der Volksvertretungskörper soll nach ihrer Auffassung ein genaues Spiegelbild der politischen Kräfte in der gesamten Wählerschaft wiedergeben. Die extremsten Ver-’ treter gehen sogar so weit, daß sie das politische
In der 4. Sitzung der“ konstituierenden Nationalversammlung lag ein Gesetzentwurf vor, der die Einführung der Volksabstimmung bei künftigen Aenderungen der Verfassung ankündigte. Der Abgeordnete Dr. Ignaz Seipel erklärte dazu: „Zum erstenmal wird der Ausdruck vom Volksreferendum, unmittelbare Volksabstimmung, eingeführt. Es wird verfügt, daß in der von der konstituierenden Nationalversammlung zu beschließenden endgültigen Verfassung, Verfassungsänderungen der Volksabstimmung zu unterwerfen sind (Volksreferendum) und daß in dieser Verfassung die Bedingungen sowie das Verfahren
Die Entscheidung über die politische Bedeutung der Landtagswahlen am 17. Oktober werden die großen Länder Niederösterreich und Wien bringen. In ihnen ist nahezu die Hälfte der österreichischen Wählerschaft beheimatet. Ihr Votum wird zukunftweisend sein.
Der nachfolgende Aufsatz erhält durch die in den letzten Wochen wieder neu belebte öffentliche Diskussion über das Thema „Föderalismus" seine besondere Aktualität. Die „Furche"Der föderalistische Charakter unseres Staates ist nach dem demokratischen zweifellos der bedeutsamste und grundlegendste. Kaum irgendein Staatsprinzip wird so eifersüchtig gehütet wie das föderalistische, obwohl es wohl im Grunde in allen Bevölkerungskreisen und -schichten anerkannt und unbestritten ist. Selbst der zum Zentralismus neigende marxistische Teil unserer Bevölkerung ist realpolitischen Sinnes
Während die demokratische Bewegung des 19. Jahrhunderts, besonders um dessen Mitte, vor allem darauf ausging, dem Volk die Teilnahme an der Gesetzgebung durch repräsentative Körperschaften, durch Parlamente, Reichstage, zu verschaffen und der Konstitutionalismus zum Vorbild jeglicher Verfassung genommen wurde, geht das Streben im 20. Jahrhundert darüber hinaus, die Herrschaft des Volkes im Wege der unmittelbaren Demokratie zu verdichten. Die österreichische Volkspartei legte im Sinne dieser Bewegung dem Nationalrat soeben einen Initiativantrag vor, der das legislative Referendum in unser
„Wir haben wohl in Österreich eine Bauernschaft“, so erklärte einst Doktor Ignaz Seipel zu einem Zeitpunkt, als von liberaler Seite die Forderung nach Einführung einer ständischen Vertretung, eines Wirtschaftsrats, erhoben wurde — „ob aber ein Bauerntum?“Die gleiche Frage müssen wir uns stellen, wenn wir die Stellung des Beamten im modernen Staat im allgemeinen und in unserem österreichischen Staat von heute im besonderen richtig beantworten wollen. Sicherlich, Beamten sind in jedem modernen Staatswesen vorhanden, auch in Österreich, und nach Ansicht vieler, darunter auch
Das Wesen der Demokratie ruht in zwei Grundelementen: erstens in einer Summe von Freiheiten und zweitens in einer Methode, eine möglichst große Zahl von Staatsbürgern an der Staatswillensbildung teilnehmen zu lassen. Daher eröffnet in der Regel jede geschriebene Verfassungsurkunde der modernen Gesetzgebung ein Katalog der verfassungsmäßig gewährleisteten, der sogenannten Grund- und Freiheitsrechte. Ihnen kommt meist nur im Zeitpunkt der Inartikulierung Bedeutung zu; später werden sie zur Selbstverständlichkeit, ja, in gewissen Ländern sind manche einfach kraft Gewohnheit seit
Kaum je ist ein edler Entschluß eines Herrschers weniger verstanden und ärger mißdeutet worden als die Amnestie, die Kaiser Karl am 2. Juli 1917 den Personen zuteil werden ließ, die im sogenannten Hochverratsprozeß Kramaf, Klofac und Seiner verurteilt worden waren. Eine kaiserliche Entschließung, die aus dem Bestreben des jungen Monarchen, den Frieden in und um seinen Staaten wieder herzustellen und einen Krieg zu beenden, den er bei seiner Thronbesteigung in vollem Gang fand, und ap dessen Ausbruch sicherlich er nicht die geringste Schuld trug, stammte, sollte nach dem Willen seines
Als ich Leopold Kunschak zum erstenmal sah, war er Landesausschuß von Niederösterreich und ich ein Gymnasiast in einer der letzten Klassen. Ich verfolgte die politischen Vorgänge damals schon mit einem über mein Alter hinausgehenden Eifer. Zu den Freunden unseres Hauses zählte nämlich der alte Landtagsabgeordnete Dr. Franz Scholz, dem ich höchste Verehrung entgegenbrachte. Von ihm hörte ich den Namen des christlichen Arbeiterführers Kunschak stets mit ausnehmender Ehrerbietung erwähnen, was mir Eindruck machte, da er sonst gerne gerade über Politiker eine spitze, kritische Zunge
Die Staatslehre des Bischofs von Hippo, wie er den heiligen Augustinus bei seiner Vorlesung in den ersten republikanischen Semestern an der Wiener Universität zu nennen pflegte, war die Grundlage seiner Staatsbetrachtung. Der Staat ist als irdische Einrichtung nach den Bedürfnissen des Diesseits zu gestalten, aber es darf dabei nicht vergessen werden, daß dieser irdische Staat nicht den Beruf vergessen darf, dem der Mensch am Ende seiner Tage zueilt: dem Jenseits. Eine Harmonie der realen Bedürfnisse des geistigen Wollens, des seelischen Strebens muß daher das Ziel aller Staatsgestaltung
Leibhaftig sehe ich ihn noch vor mir, den mittelgroßen Mann mit den breiten Schultern. Derb, gedrungen ist seine Gestalt. Kräftige Arme agieren dauernd und ein festes, eckiges Haupt sitzt darüber. Das Gesicht ist nicht eigentlich markant; Dutzenden solchen Gesichtern begegnet man in den Dörfern Kroatiens; nur ein Zug darin fesselt eigenartig: die freie, offene Stirn. Unter ihr bannt dich das Auge, das eine, das fest auf dich gerichtet ist, während du mit ihm sprichst, das andere irrt, flackert, sucht im Raum herum, als hole es die Begriffe von den Wänden, die Worte, deren er sich