Die Rechtsfragen, die sich in Zusammenhang mit den Methoden künstlicher Fortpflanzung stellen, sind weltweit zu einem zentralen Thema geworden. Das hängt wohl auch damit zusammen, daß die einschlägigen ärztlichen Behandlungsverfahren (künstliche Insemination, extrakorporale Befruchtung mit nachfolgendem Embryotransfer) wegen der in den Industrieländern steigenden Infertilität der Bevölkerung zur Zeit immer häufiger nachgefragt und auch praktiziert werden. In einem unserer Nachbarländer, der Schweiz, sollen bereits 0,5 bis ein Prozent aller Geburten auf die künstliche Besamung mit