Der Entwurf zur 7. Novelle des ASVG, die vom Nationalrat am 14 Juli 1960 beschlossen werden wird, beschäftigt sich in der Hauptsache mit der Erhöhung der Richtsätze. Das Gesetz ist kurz, aber die Konsequenzen, die sich daraus ergeben, sind von grundsätzlicher Bedeutung. Sie führen Alt- und Neurentner nicht zusammen, sondern erhalten die durch Teilreformen entstandene Kluft zwischen bestimmten Gruppen von Alt- und Neurentnern zugunsten der Altrentner. Wie das kam, davon soll im folgenden die Rede sein.Seitdem es ein modernes Pensionsversiche-rungsgesetz gibt, spielt die Frage der M i
Immer wieder hört man, daß Oesterreich zu wenig Ingenieure und Techniker ausbildet. Wenn sich diese Entwicklung fortsetze, werde nicht nur Oesterreich, sondern ganz Europa von Rußland überflügelt werden, wo’jährlich mehr als zwei Millionen Techniker die Schulen verlassen.Nun, wie ist die augenblickliche Lage in Oesterreich wirklich? Um eine Ausbildung als Techniker in Oesterreich zu erreichen, kann man zwei Wege einschlagen. Der erste besteht in der Absolvierung einer allgemeinen Mittelschule mit Reifeprüfung (Matura) und anschließendem Studium an einer technischen Hochschule. Nach
Der Verfassungsgerichtshof hat bekanntlich in seinem Erkenntnis vom 29. März 1958 die Gesamtveranlagung auf Grund des § 26 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes 1953 als verfassungswidrig beurteilt und vom Parlament gefordert, bis längstens 31. Dezember eine der Verfassung gemäße Besteuerung der Ehegatten herbeizuführen. Mit der Ausarbeitung eines Entwurfes für eine verfassungsgemäße Neuregelung wurde das Finanzministerium beauftragt, das im Sommer 1958 den ersten und im Herbst weitere Vorschläge unterbreitet hat, die vom Gleich- heitsgrundsätz der Verfassung geleitet und besonders
Wenn für die vordemokratische Zeit überhaupt von einer Steuerpolitik gesprochen werden kann, so fällt daran vor allem die ungleiche Verteilung der Steuerlasten auf. Bevölkerungsgruppen, deren Einkommen noch unter dem Existenzminimum ihrer Zeit lag, mußten den größten Teil des Steueraufkommens tragen. Die Steuerpolitik der Gegenwart will nun nicht mehr eine Demonstration von Willkür und obrigkeitlicher Ausbeutung sein, sie soll keineswegs allein d i e Form der Mittelaufbringung der Gebietskörperschaften darstellen, sondern sie will auch sozialpolitischen Zwecken, einer Neuaufteilung
Die österreichische Forst- und Holzwirtschaft läßt mit allen Sparten, die diesem Wirtschaftskreise angehören, ein in sich geschlossenes Ganzes mit zahlreichen Verflechtungen der Wirt-schaftsentwicklung erkennen. Dennoch liegen die Verhältnisse hinsichtlich der behördlichen Zuständigkeiten doch wesentlich uneinheitlicher und schwieriger. Die Forstwirtschaft gehört zum Ressort des Land- und Forstwirtschaftsministeriums. Sobald der Holzstamm aber vom Stocke getrennt ist, bildet das Holz das Objekt für den Handel und die technische Verarbeitung und •fällt damit in die
Das Institut für Wirtschaftsforschung hat es in seinem soeben erschienenen Bericht als bedauerlich bezeichnet, wenn öffentliche und verstaatlichte Betriebe im gegenwärtigen Zeitpunkt ihre Preise und Tarife erhöhen, da diese Erhöhungen nicht den gewünschten Erfolg bringen würden. Auch der Wiener Stadtrat hat eine Tariferhöhung bei den Wiener Verkehrsbetrieben abgelehnt, wenngleich die derzeitigen Fahrpreise bei weitem nicht kostendeckend sind.'Indessen hat sich der Hauptausschuß des Nationalrates veranlaßt gefunden, einem Antrag der Regierung zur Erhöhung der Fahrpreise bei den
Fünf Jahre sind verstrichen, seitdem im Friedensvertag mit Italien die Internationali-sierung des Trjcster Verkehrs und damit d i e Beteiligung Oesterreichs an ihm vereinbart wurde, ohne daß bisher auch nur ein Versuch unternommen wurde, diese Frage — eine österreichische Lebensfrage — ihrer Verwirklichung zuzuführen. In letzter Zeit hat sich der Triester Außenhandel wesentlich zuungunsten Triests verändert. Nachdem das österreichische Exportvolumen bereits im Jahre 1952 einen Rückgang aufzuweisen hatte, ist der Triester Transitverkehr auch in den ersten fünf Monaten dieses Jahres
Nächstes Jahr begeht das geltende ,österrichische Forstgesetz sein lOOjähri-ges Bestandsjubiläum, über dieses treffliche Gesetz ist viel Lobendes geschrieben worden. Angeregt durch die heurigen Lawinen- und Hochwasserkatastrophen und nicht zuletzt bei der Diskussion über unsere Holzausfuhren ist die Frage aufgetaucht, ob nicht die mannigfaltigen Veränderungen der letzten hundert Jahre auf wissenschaftlichem, politischem und weltanschaulichem Gebiet auch eine Reform des Forstgesetzes erheischen. Ist es doch bereits dem Laien kenntlich, daß der für Österreich so ungemein wertvolle