Der Verlauf der Nationalratsdebatte vom 27. November über das Strafrechtsänderungsgesetz 1996, in deren Vordergrund das Thema Homosexualität stand, zeigte -nicht zuletzt durch das Abstimmungsergebnis 91:91 in der entscheidenden Frage einer Streichung des Paragraphen 209 StGB -, in welcher verfahrenen Situation sich unser Sexualstrafrecht befindet.Von vornherein widerspricht es der Tradition der Kriminalpolitik der letzten Jahrzehnte, wenn es in Grippezeiten auf eine Stimme ankommt,' wo die Aufgabe in Wahrheit in der Konsensfindung über eine grundlegende Neuorientierung bestünde.Die Reform