Der moderne Rechtsstaat bekennt sich zum Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit für jeden Menschen. Wie verhält sich die oft geäußerte Forderung, jeder Mensch müsse ein Recht auf einen natürlichen Tod haben, zu diesem verfassungsmäßig verankerten Lebensrecht? Ist das Recht auf einen natürlichen Tod in dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit eingeschlossen?Im Blick auf medizinische Möglichkeiten fragen heute viele — nicht zuletzt die Ärzte selbst —, ob es menschenwürdig, ob es dem Kranken wie dem Betreuenden zumutbar sei, alles zu tun, was an sich