Was mit einer unüberlegten oder „erzwungenen” Unterschrift beginnt, endet nicht selten mit dem finanziellen Ruin. Doch seit kurzem können Bürgschaften Vermögens- und einkommensloser Angehöriger „sittenwidrig” und damit unwirksam sein.
Der geplanten Konkursordnungs-Novelle ist zu bescheinigen, daß sie wirksame Möglichkeiten zur Schuldenregulierung eröffnet. Die mit dem Entwurf verfolgten Ziele sind uneingeschränkt zu befürworten. Der Teufel steckt allerdings im Detail. Hier gibt es noch so manches zu verbessern.
Ab 1. März 1992 werden zahlreiche gepfändete Schuldner deutlich mehr Geld in ihrem „Lohnsackerl" vorfinden. Mit diesem Datum tritt eine Neuordnung der Forderungsexekution in Kraft, die eine spürbare Anhebung der unpfändbaren Gehaltsteile („Existenzminimum") bewirken wird. Diese Erhöhung soll auch dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Rechnung tragen, der jedermann ein Recht auf einen angemessenen Lebensstandard einschließlich ausreichender Ernährung, Bekleidung und Unterbringung garantiert.
Obwohl rund 120.00 Haushalte in Österreich überschuldet sind, kommt es nur zu etwa 150 privaten Insolvenzen pro Jahr. Etwa 200 bis 250 Konkursanträge werden abgewiesen, weil das vorhandene Vermögen nicht einmal die Verfahrenskosten deckt. Die Arbeiterkammer präsentierte kürzlich Vorschläge für eine Reform der Kleininsolvenzen. Der Autor der Studie faßt zusammen.