Die Länderchefs geben keine Kompetenzen an den Bund ab. Das zeigen
die Verhandlungen zur Bundesstaatsreform. Also bleibt weiterhin die
Rodung im Gesetzesdschungel ausständig.
Die laufende Diskussion über ein neues Vertragsbediensteten-Recht
wirft verfassungsrechtliche Fragen auf. Die Vertretung der
Bundesverfassung dürfte in diesem Zusammenhang aber nicht die
Aufgabe der Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) sein.
Die „Gehaltspyramide" berücksichtigt nicht die unterschiedlichen Anforderungen an die jeweilige politische Funktion. Eine Bewertung der konkreten Aufgaben wie sie für Bundesbeamte vorgesehen ist, böte sich als sinnvolle Lösung auch für die Politikerbezüge an.
Daß Beamte und sinnlose Bürokratie dasselbe und Beamte daher „out” sind, diese Ansicht vertreten viele. Auch die Pragmatisierung sollte man abschaffen ... Zu diesen und ähnlichen Behauptungen die Stellungnahme eines Beamten.