Bei seinem Regierungsantritt fand der junge Kaiser folgende kirchliche Situation vor: der Großteil seiner Stammlande stand, trotz der schon unter den Babenbergern einsetzenden Bemühungen um eigenständige Landesbistümer, unter Jurisdiktion des Bischofs von Passau und des Erzbischofs von Salzburg, also „auswärtiger” Reichsfür-sten. Das Pfarrsystem war erstarrt, und die Stiftung vieler Klosterniederlassungen war Ausdruck wohlgemeinter Frömmigkeit bzw. des Hungers nach dem Worte Gottes. Ihre Zahl schien aber sehr beträchtlich. Das Landeskir-chentum war schon im Spätmittelalter