Mit größter Genugtuung hat die Handelskammer Steiermark zur Kenntnis genommen, daß in das Staatsbudget 1959 erstmalig ein Betrag von 100 Millionen Schilling für Förderungsmaßnahmen in den „unterentwickelten Gebieten” aufgenommen wurde, von welchem ein bestimmter Anteil auf die Steiermark entfällt. Dementsprechend hat sich die Handelskammer auch angelegen sein lassen, nach gründlichem Gedankenaustausch mit den betreffenden Wirtschaftskreisen, ganz konkrete Vorschläge für die einen maximalen wirtschaftlichen Effekt versprechende Verwendung der in Aussicht gestellten Beträge zu