Es war ein schöner Augusttag, als wir ihn besuchten. Ein Urlaubsbesuch, wie man so sagt. Meine Eltern kannten ihn gut - privat und mein Vater auch beruflich. Noch aus der Nazi-Zeit: Man hatte sich oft getroffen, um nicht allein zu sein in seinen Gedanken des Widerstandes gegen das Verbrecherregime und des Glaubens an Österreich, um zu plaudern mit Gleichgesinnten, um zu träumen - merkwürdig: damals träumte man nicht von gestern, sondern vom Morgen, von der Zeit, in der man das Leben für seine Mitmenschen und sich anders, besser gestalten wollte.Er war in unserer Familie hoch geachtet und
Die österreichische Demokratie beruht zweifellos auf dem indivi- dualistischen Gedankengut eines Jean Jacques Rousseau, aber kei- neswegs nur auf diesem. Nach Rousseaus Idee der Demokratie sollten die von allen Bindungen freigesetzten Individuen als Volk die Herrschaft ausüben; denn nur wenn Souverän und Volk ein und dieselbe Person wären, sei sicher- gestellt, daß die Herrschaft dem allgemeinen Wohl diene; der Wille der Bürger sei identisch mit dem Gemeinwohl. Damit dieser Wille richtig zum Ausdruck gebracht werden könne, sei es von besonde- rer Bedeutung, daß es im Staat kei- ne
Im Rahmen einer Aufsatzreihe über Probleme des Föderalismus in Osterreich ist es sicherlich von Interesse, auch der Frage nach dem Verhältnis des staatsrechtlichen Baugesetzes des Föderalismus zu den gesellschaftlichen Ordnungselementen der Verbände einen Beitrag zu widmen — das insbesondere in einem Staat, der wie Österreich in besonderem Maße durch eine verbandsmäßige Organisation von Wirtschaft und Gesellschaft gekennzeichnet ist.
Immer wieder hört man im sozialpolitischen, aber auch in verfassungsrechtlichen Diskussionen den Ruf nach der Aufnahme „sozialer Grundrechte“ in die österreichische Rechtsordnung. Verschiedene Ausgangspunkte führen zu solchen Erwägungen: Einmal geht es um die Frage der Ratifikation der Europäischen SozialOharta, in der wichtige sozialpolitische Grundsätze niedergelegt sind. So fixiert das Abkommen in seinem ersten Teil Rechte auf Arbeit, auf angemessenes Arbeitsentgelt, auf gerechte Arbeitsbedingungen, auf soziale Sicherheit, auf geeignete Berufsausbildung und umschreibt in einem