Verfassung und Gesetz machen den Präsidenten des Nationalrates zum Wächter des Parlamentarismus. Er wacht insbesondere darüber, "daß die Würde und die Rech-te des Nationalrats gewahrt, die dem Nationalrat obliegenden Aufgaben erfüllt und die Verhandlungen mit Vermeidung jedes unnötigen Aufschubes durchgeführt werden. Er handhabt die Geschäftsordnung , achtet auf ihre Beobachtung und sorgt für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung im Sitzungssaale..."Er ist Hausherr im Hohen Haus und "übt das Hausrecht im Parlamentsgebäude aus und erläßt nach Beratung in der
Entstehung und Entwicklung des Bundesverfassungsgeset- zes (B-VG) sind ein Anschauungs- beispiel der geschichtlich-gesell- schaftlichen Bedingtheit des Rechts. Sie zeigen die Verfassung als Ver- trag zweier großer Machtgruppie- rungen, die sich darin fest- und fortschreiben, als rechtliche Siche- rung von politisch Erkämpftem, als politisches Museum vielen alten eu- ropäischen Rechtsgutes. Sie zeigen aber auch die Unfähigkeit der Poli- tik zu Großem und Ganzen und die Banalisierung des Verfassungs- rechts durch Einzelhandel und - händel der Parteien.Das „Gesetz vom 1. Oktober 1920,
Das Ergebnis der letzten Wiener Volksbefragung im Februar und ihr Ende im Gemein- derat waren eine große Enttäu- schung, für die Bürgerinitiativen, für die Bürger, die sie unterstütz- ten, für die vielen Minderheiten in Wien, die direkte und initiative De- mokratie als Mühsal erfahren ha- ben. Es war auch eine Enttäuschung für die Minderheitsparteien, insbe- sondere für die ÖVP.Die Opposition wurde an die „Demütigungsrituale" erinnert, die Verfassung und Geschäftsordnun- gen festschreiben. Die Bürgerini- tiativen wurden an die „Melancho- lie der Vergeßlichkeit" erinnert,
Das 20. Jahrhundert ist eine Zeit der Umbrüche und Widersprüche. Manche von uns sahen vor allem Österreich und sich selber als Opfer der Weltgeschichte. Andere Opfer und die Opfer anderer wurden dabei oft vergessen. Auch die Tatsache, daß viele Opfer und Täter waren. Viele wollen das Böse und Schlechte vergessen; das, was sie erduldeten, und das, was sie duldeten; das, was sie taten und das, was sie unterließen.Manche haben gelernt, mit dieser Tradition von Widersprüchen und Gegensätzen zu leben. Heute erleben wir in Nachbarstaaten Aufbrüche und Widersprüche, die für uns zur
Vor vier Jahren tobte der Streit um die Halnburger Donauau. Eine Generalprobe für eine veränderte Gesellschaft. Durch Hainburg aber ist Österreich mehr Republik geworden.
Ein Plädoyer für eine neue berufliche Immunität, insbesondere zum Schutz von Opposition und Minderheit, auf der Basis des Strukturwandels gegenwärtiger Politik.
Das, was Moral einmal war, ist zum großen Teil verschwunden. Damit Gemeinsamkeit. Langsam dämmert uns, was verlorengegangen ist. Wir suchen wieder Tugenden.
Warum gab es hierzulande zu allen Zeiten weniger Widerstandskämpfer als anderswo? Weil wir immer wieder gelernt haben, uns anzupassen, um zu überleben. Das gilt heute noch.
Mehr Rechte und Aufgaben für den einzelnen Bürger und die Bezirke? Die Dezentralisierung der Verwaltung ist in der Bundeshauptstadt auf halbem Weg stehengeblieben.
Zwischen dem Ausscheiden der alten und dem Amtsantritt der neuen (Koalitions-)Regierung vergeben oft mehrere Monate. Wer regiert bis dahin eigentlich das Land?
Steirische Landtagswahl: 20 Prozent der sozialistischen Stimmen gehen in Graz verloren - vor allem an die Grünen. Und das trotz grüner Politik des sozialistischen Bürgermeisters Alfred Stingl! Wird Grünfärbung von Großparteien nicht honoriert? Wie grün sind ÖVP und SPÖ eigentlich? Was haben die Grünen mehr zu bieten als die Großparteien?
Der Bundespräsident tritt in der Tagespolitik wenig in Erscheinung. Aber er steht in einer Bereitschaftsstellung für den Fall, daß das System aus sich heraus nicht arbeitsfähig ist, unlösbare Konflikte auftreten, Regie-rungs- und Staatskrisen entstehen. Dann ist er als „Nothelfer" herausgefordert, die Republik vor Schaden zu bewahren.Die Pflichten in außerordentlichen Verhältnissen haben Vorwirkungen: Der Bundespräsident muß sich schon in Normalzeiten so verhalten, daß er in außergewöhnlichen Situationen seine Pflicht als Krisenmanager möglichst gut erfüllen kann.Er soll darauf
Ritual nennt Meyers großes Taschenlexikon das Vorgehen nach festgelegter Ordnung. Was da (ab-)läuft, folgt mit mehr oder weniger bestimmter Zielsetzung fixierten Regeln und ist deshalb als fast identisch wiederholbar.In der Soziologie bezeichnet Ritual eine besonders ausdrucksvolle und standardisierte individuelle oder kollektive Verhaltensweise. Rituale werden durch bestimmte Grundereignisse als spontane Reaktion der Handelnden ausgelöst und dienen in Streßsituationen der Verhaltensstabilisierung.Für die Politik legt zunächst die Verfassung Rituale fest. Sie enthält eine Vielfalt von
Es war schon tiefer Sommer, kurze Zeit nach der Ermordung des Bundeskanzlers. Im Simmeringer Brauhaus in Wien, Hauptstraße 99, fand eine große Veranstaltung der Vaterländischen Front statt. Mein Großvater, Wirt und jahrzehntelang Pächter des Simmeringer Brauhauses, überdies leidenschaftlicher Schönerer- und Schober-Anhänger, dirigierte Küche und Kellner. Der kiesbestreute Wirts-hausgarten mit den vielen schwarzschattenden Kastanien war bumvoll. An einigen Tischen saßen Mitglieder des Deutschen Turnerbundes und tranken Bier.Nach dem Ende der „vaterländischen" Veranstaltung
Aktenrückstände und der Streit der Großparteien um die Präsidentenstelle haben den Verfassungsgerichtshof wieder einmal in die Öffentlichkeit gerückt (FURCHE 46/1983).Sein Stellenwert im politischen System ist aber der Bevölkerung kaum bekannt. Das hängt mit der Vernachlässigung des liberalen Erbes zusammen, an der Österreich leidet. Noch weniger ist jedoch die Bedeutung des Präsidenten bekannt.Der Verfassungsgerichtshof ist ein Gerichtshof mit politischer Aufgabenstellung. Seine Aufgaben beziehen sich vor allem auf das Spannungsverhältnis von Individuum zu Kollektiv, das
Volksbegehren sind Ausdruck der politischen Verantwortung von Nichtpoliti-kern. Müßten solche Initiativen- des Bundesvolkes nicht auch rechtliche Folgen haben?
Das am 11. April mit den Stimmen der Regierungspartei vom Nationalrat beschlossene UOG wird die erste grundlegende Veränderung der Organisation der wissenschaftlichen Hochschulen seit 1873 bringen. Die Veränderung betrifft vor allem den Aufbau der Hochschulen (Strukturreform), die Zusammensetzung und Willensbildung der Hochschulorgane, was mit dem Schlagwort „von der Professorenuniversität zur Gruppenuniversität“ umschrieben werden kann, und die Verwaltung der Hochschulen (Verwaltungsreform). Der Gesetzesbeschluß — ein Gesetz liegt ja noch nicht vor — wird im folgenden in einigen Beiträgen überblicksweise dargestellt, wobei im großen und ganzen dem Aufbau des Gesetzes gefolgt wird. Die Darstellung soll nicht der Emotion, sondern der Information dienen.