Der Autor war Abgeordneter und Justizsprecher der ÖVP und ist einer der Proponenten des „Rechtsstaat & Antikorruptionsvolksbegehrens“ (weitere Infos unter
www.antikorruptionsbegehren.at).
Es gilt die Unschuldsvermutung. Kaum ein Satz war in den letzten Wochen öfter zu hören. Die gegen Sebastian Kurz und seine Vertrauten im Raum stehenden Verfehlungen zu untersuchen, ist Gegenstand laufender Ermittlungsverfahren und damit Aufgabe der Justiz. Eine Vorverurteilung im strafrechtlichen Sinn ist daher selbstverständlich abzulehnen. Eine politische und moralische Beurteilung der vorliegenden Chats – deren Echtheit von niemanden bestritten wird – ist aber nicht nur möglich, sondern sogar dringend geboten. Diese Diskussion muss geführt werden, denn wir sind uns in Österreich