Seit es wieder eigene österreichische Gerichte gibt, ist die Justizpflege wiederholt das Ziel scharfer Kritik in der Öffentlichkeit gewesen. Zweifellos bestanden und bestehen manche Übelstände. Nach sieben Jahren nationalsozialistischer Herrschaft, also nach einer praktisch rechtlosen Zeit, war binnen kurzem ein tadelloses und einwandfrei arbeitendes Gerichtswesen nicht zu erwarten. Man kann aus einem in Schutt und Asche gesunkenen . Gebäude über Nacht nicht einen Palast hervorzaubern. Oft aber war die Kritik auch unberechtigt, die im Mißverstehen der gesetzlichen Vorschriften und des
Die Debatte über die Todesstrafe, beziehungsweise deren Abschaffung oder Beibehaltung, brachte uns eine große Zahl von Briefen ins Haus. Die meisten Stimmen sprechen sich, zumeist mit Rücksicht auf die zeitgegebenen Umstände, für die Beibehaltung aus. Praktische und sittliche Gründe werden dafür ins Treffen geführt. Wir veröffentlichen heute zu dieser Aussprache ein Schlußwort, das in einen sehr bemerkenswerten Vorschlag einer Mittellösung mündet, die den wichtigsten von beiden Seiten, den Gegnern der Todesstrafe und den Anhängern ihrer Beibehaltung, vorgebrachten Argumenten Rechnung zu tragen sucht. „Die Furche“
Eine der unerfreulichsten Erscheinungen in unserer an bürokratischen Einrichtungen und Auswüchsen gewiß nicht armen Zeit stellt zweifellos der Fragebogen dar, der als eine Art papierne Inquisition dem Staatsbürger zur Qual geschaffen scheint. Abgesehen davon, daß in solchen amtlich aufgelegten Formularen fast stets die wahrheitsgemäße Beantwortung bei sonstiger Strafe oder doch „an Eides Statt“ verlangt wird, sieht sich derjenige, der das Blatt ausfüllt, wiederholt gezwungen, gegen sich selbst Angaben zu machen, die ihm weitgehenden Schaden bringen können; eine Folge, die unseren