Grundsatz des Erwachsenenschutzgesetzes ist es, so viel Selbstbestimmung wie möglich und so viel Unterstützung wie nötig zu bieten. Dementsprechend gibt es vier Stufen möglicher Vertretung.Vor allem Menschen mit Lernschwierigkeiten oder psychischer Behinderung wurde das Selbstbestimmungsrecht vorenthalten. (M. Scharl)Die Entscheidungen des eigenen Lebens treffen zu können, ist für erwachsene Menschen eine Selbstverständlichkeit, möchte man meinen. Nicht so für jene rund 60.000 Personen in Österreich, die bisher besachwaltet sind. Mehr als die Hälfte von ihnen sind es sogar in allen