Die Lüge hat ein freches Maul". So beginnt ein Lied der Jugendbewegung aus den dreißiger Jahren. Und wie berechtigt war dieses Wort im anbrechenden Dritten, dem ,,Tausendjährigen" Reich! Wie wahr es aber auch noch heute ist, das soll folgende Begebenheit aus jüngster Zeit beweisen: In einer Innsbrucker Kirche blättert jemand im Gesangbuch "Gotteslob". Da fällt ihm ein kleiner Text aus dem Buch heraus, genau so schön gefaltet, dass er in das Format des Gebetbuches passt. So, als ob er immer schon drinnen gewesen wäre.Der Text beginnt sehr einladend und verweist darauf, dass ,,unser Gott
Vor vier Jahren, am Karfreitag 1995, rief Thomas Plankensteiner das
Kirchenvolks-Begehren ins Leben. Eine Hommage an einen, der sich
zurückgezogen hat.
An zwei Punkten entzündet sich die Kritik an den geplanten
Neuerungen im Eherecht: Ehebruch und Unterhaltszahlungen. Es geht
dabei allerdings auch um Besserstellungen für die im Scheidungsfall
besonders gefährdeten Frauen.
In letzter Zeit ist durch die Medien eine verschlüsselte Botschaft
gegangen. In Österreich sei daran gedacht, "den Ehebruch
abzuschaffen". Man mußte den Eindruck gewinnen, er würde damit
seiner "Unanständigkeit" entkleidet. Wie steht es damit?
Die „Beginen” - das sind weder zierliche Topfpflanzen, noch ist dem Drucker ein Mißgeschick beim Setzen des Wortes Beduinen passiert, sondern - na, darum geht es in diesem Beitrag....
In den Alchimistenküchen des Familien- und Justizministeriums wird heftig umgerührt. Man braut neue Gesetzessuppen. Es geht um Eheschließung, Ehescheidung und Unterhalt. Das alles soll noch verdaulicher aufbereitet und genießbarer werden. Unbekömmliches wird ausgeschieden. Was steht am Programm?
Aus den USA kommt eine neue Form der Konfliktlösung. Sie wird dort in den verschiedensten Bereichen, in der Wirtschaft, in der Politik, im Arbeitskampf, bei Nachbarschaftsstreitigkeiten und besonders auch - und darum geht es hier - in Trennungs- und Scheidungsfällen angewandt und heißt: „Mediation".
Niemand hofft beim Abschluß einer Feuerversicherung, daß seine Wohnung aus- oder sein Haus abbrennt. Im Gegenteil. Und kein Paar denkt schon bei der Hochzeit gleich an Scheidung. Aber immer mehr Ehen gehen in Brüche. Mit menschlichen und materiellen Folgen. Könnten letztere durch eine Scheidungs-Versicherung abgefangen werden? Oder würde das die „Wegwerfehe" fördern?
Der Erstentwurf des Justizministeriums zum Thema künstliche Befruchtung ist - über die „Leihmutterschaft“ hinaus (FURCHE 51/52/1987)-so nicht akzeptabel.
Das ist die Praxis in Österreich: Nach der Scheidung der Ehegatten werden auch die Kinder geschieden — jedenfalls von einem Elternteil. Sie können nämlich nach der geltenden Rechtslage nur einem Elternteil zugewiesen werden. Der andere muß sich mit einem bloßen Besuchsrecht begnügen.Muß das so sein? Bei genauer Betrachtung eigentlich nicht.Die BundesrepublikDeutschland macht hier den Vorreiter. Dort hat das Bundesverfassungsgericht unlängst festgestellt, daß es eine Verletzung des verfassungsmäßig garantierten Elternrechts bedeute, wenn das gemeinsame Sorgerecht ausgeschlossen
Der FURCHE-Entwurf für ein „Bundesgesetz über die künstliche Befruchtung beim Menschen" (48/ 1985) sorgt weiterhin für Diskussionen. Auch unter den Juristen.
Die Rechtsentwicklung bleibt hinter dem medizinischen „Fortschritt” weit zurück. Die Gefahren der künstlichen „Reproduktion” des Menschen sind indes unübersehbar.
Was tun mit dem australischen Retortenembryo, der seine Eltern durch einen Unfall verloren hat? Auch bei uns muß für solche Fälle rechtlich vorgesorgt werden.