Ein Zeugnis nach 3/3 Mutterschutzgesetz wird von Arbeitsin-spektionsärzten ausgestellt, wenn die werdenden Mütter ein fach-ärztlichesGutachtenvorlegen.das ihre eigene oder die Gefährdung ihres Kindes bestätigt. Als Gründe für eine Freistellung gelten nur Erkrankungen bzw. Störungen im Verlauf der Schwangerschaft, diejegliche berufliche Tätigkeit als Risiko erscheinen lassen. Das sind vor allem:• Die Gefahr einer Fehl- oder Frühgeburt,• schweres Schwangerschaftserbrechen,• Mehrlingsschwangerschaften,• schwere Erkrankungen oder Mißbildungen von Hüfte, Becken oder Wirbelsäule