Selbsthilfe entsteht und organisiert sich immer dann, wenn eine Notsituation vorliegt. Im Falle der wachsenden Patienten-Gruppen erweist sich diese Notsituation als eine pflegerische. Sie wird offenkundig, wenn Mitglieder der Selbsthilfegruppen über ihre offengebliebenen Bedürfnisse während des Krankenhausaufenthaltes und nach ihrer Entlassung erzählen.Die Ursache liegt zum großen Teil in unserem Versicherungssystem, welches derzeit ein Maximum an ärztlicher und ein Minimum an pflegerischer Versorgung vorsieht.So werden alle außerstationären Leistungen der praktischen Ärzte,
Der Zug zur stationären gesundheitlichen Versorgung hat sich in den letzten Jahrzehnten so verstärkt, daß wir heute in Österreich hinsichtlich der Bettendichte Weltspitzenwerte erreicht haben. Der naturwissenschaftliche Fortschritt und die Entfaltung der Medizintechnik einerseits, die Schrumpfung der Primärgruppe zur Kleinfamüie mit außerhäuslich berufstätiger Frau anderseits und die Bereitschaft der Bevölkerung, Pflegebe- dürfnisse durch anonyme Dienstleistungen befriedigen zu lassen und dafür Angaben zu leisten, hat den Bedarf nach stationärer Versorgung in die Höhe getrieben
Kürzlich ging in einem kleinen Landkrankenhaus eine Ordensschwester „in Pension“. Sie war 81 und wurde mit drei noch etwas „jüngeren“ Schwestern ins Mutterhaus abgezogen, von wo die drei etwas weniger alten wieder in ein anderes Arbeitsgebiet entsendet wurden.Im großen und ganzen ist der Rückzug der katholischen Pflegeorden aus den österreichischen Spitälern abgeschlossen. Auch unter dem Risiko einer äußersten Ausnützung der noch vorhandenen Ordensfrauen gelingt es nicht mehr, Werkverträge zu halten. Wo sie noch aufrecht sind, kann es nur mit extrem überalteten Kräften
Gesetzesnovellen sollen Neues bringen. Es kommt aber auch vor, daß Mißstände, denen es gelingt, längere Zeit fortzubestehen, schließlich nicht mehr als solche empfunden und daher legalisiert werden. Häufig hinT ken Gesetzesnovellen den Entwicklungen und Tendenzen nach und bestätigen bloß spontan Gewachsenes, oft privater Initiative Entsprungenes.Die jüngste Novelle zum Krankenpflegegesetz, die am 1. September in Kraft tritt, läßt sich insofern in eine der angedeuteten Kategorien einordnen, als sie tatsächlich etwas Neues bringt. „Neu“ bedeutet aber nicht immer und unbedingt gut