Der Schönheitsfehler aus der Praxis des demokratischen Alltags, der hier unter die Lupe genommen sei, ist zwar im allgemeinen durchaus bekannt, doch spricht man nicht gerne offen davon. Er stellt gleichsam ein Tabu in unserer Demokratie dar. Es geht um nichts Geringeres als um das Recht auf freie Meinungsäußerung, also um eines der elementarsten Grundrechte.Bei offiziellen Anlässen betont man zwar gerne dieses Grundrecht des Staatsbürgers, und wer sich vom Pathos mancher Sonntagsredner beeindrucken läßt, mag geneigt sein, anzunehmen, daß ohnehin „alles“ in schönster Ordnung ist.