Am 7. September 1938 hatten die österreichischen Bischöfe beschlossen, die seit Juni mit Partei und Staat ergebnislos geführten Verhandlungen über eine vertragliche Abgrenzung der beiderseitigen Rechte, also über einen „Modus vivendi“, abzubrechen. Die Taktik Gauleiter Bürckels und seiner Bevollmächtigten, die Bischöfe mit leeren Versprechungen hinzuhalten und unterdessen katholische Schulen und Knabönseminare zu schließen, kirchliches Vermögen zu beschlagnahmen und die Rechte der Kirche fortlaufend einzuschränken und zu verletzen, war zu deutlich erkennbar geworden, um nicht
Am 18. Juli 1962 hat der österreichische Nationalrat die Verfassungsgesetznovelle über das Schulwesen mit den Stimmen der Koalitionsparteien angenommen und damit die Basis für die Schulreform geschaffen, deren erste Gesetze am 25. Juli dem Parlament vorgelegt wurden. Diese wurden seit Jahren geplant und vorbereitet. Differenzen im Stadium ihrer Vorberatung ergaben sich bekanntlich weniger zwischen den beiden großen Parteien oder zwischen Staat und Kirche als unter der Anhängerschaft, das heißt zwischen den verschiedenen Interessenvertretern innerhalb der Volkspartei und den Sozialisten.