Wenn ein Romanist für die höchste akademische Ehrung, die Zuerkennung des staatswissenschaftlichen Ehrendoktorats *, nicht bloß mit tiefbewegten Worten für Nachsicht und Güte seiner hohen Fakultät danken, auch nicht bloß einige Erinnerungen aus halbhundertjähriger didaktischer Erfahrung und wissenschaftlicher romanisti-scher Forschung vorbringen soll, so mag in dieser so auszeichnenden Verbindung römischer Rechtswissenschaft mit modern-rechtlicher. Staatswissenschaft objektiv die Bestätigung dafür gesehen werden, welch hohe Bedeutung der Romanistik in der Erziehung der jungen