Jeder wirkungsvolle Familienschutz muß von dem Grundsatz des gerechten Lohnes und seiner Erfüllung ausgehen. Nach den eindeutigen Definitionen der berufensten und höchsten Autorität ist darunter zu verstehen ein Lohn für jede menschliche Berufsarbeit welcher Art immer, der dem vollbeschäftigten erwachsenen Menschen nicht etwa bloß das Existenzminimum für eine Person gewährleistet, sondern ein menschenwürdiges Auskommen im Rahmen seines Standes für sich und für seine Familie von Durchschnittsgröße, das heißt nach derzeitigen europäischen Verhältnissen für eine Familie von vier