Die Diskussion um das Leben des in vitro gezeugten Menschen hat nun einmal mehr an dem falschen Punkt begonnen, wann denn nun der Mensch frühestens rechtsfähig sei, oder wann denn nun nach Erwägungen um die Menschennatur oder gar Beseelung des in vitro befindlichen Lebens von einem Menschen gesprochen werden dürfe.Für die Zwecke des Schutzes gegen die Willkür oder die Nachlässigkeit anderer Menschen wird man notwendigerweise auf den Anstoß zur Entwicklung individuellen, personspezifischen und damit erstmals eines „anderen“ schaffendenden Lebens zurückgehen müssen. Und dieser
Die Erwägungen zum geltenden Recht in Zusammenhang mit der künstlichen Befruchtung beim Menschen führen — sehen wir von einigen Fragen der heterologen künstlichen Insemination ab und klammern wir die Frage nach Standesethos und Standesrecht des Arztes einmal aus—nicht weit.Brauchbare Ergebnisse des positiven Rechts sind im österreichischen wie im deutschen Recht meist „unbeabsichtigt und rein zufällig“. Kaum, daß sich einige weit abstrahierte Grundprinzipien des Familien-, Personen- und Obligationenrechts, um die offensichtlichen Lücken zu füllen, verwerten lassen.Wo gar die
Das Parlament hat am 2. März die Ausbildung der Juristen gesetzlich neu geregelt. Der Konsens der beiden großen Parteien brachte eine Neuordnung, die ausgewogen genug erscheint, für lange Zeit als Basis pädagogischer Bemühungen um den angehenden Juristen zu dienen. Die Vorentwürfe dazu waren Legion. Notwendigerweise war das politische Interesse an der Ausbildung des Juristen wesentlich größer als etwa an der des Technikers, Mediziners oder Philologen. In zahlreichen Berufszweigen tritt der Jurist als der entscheidende Ubersetzer parlamentarisch-politischen Wollens auf. Er kann dieses