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Aufbau in drei Grobenformen

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Diesen Vorarbeiten gingen Vorarbeiten des Unterrichtsministeriums zum inneren Aufbau der pädagogischen Akademien voraus. Drei große Enqueten beschäftigten sich mit. grundsätzlichen Fragen und Detailproblemen, eine eben erschienene Publikation gibt darüber Aufschluß, (Pädagogische Probleme des Schulgesetzwerkes 1962; Die neue Lehrerbildung, österreichischer Bundesverlag, 1965.)

Auf Grund des Lehrerbedarfes werden in Österreich drei Größenformen der pädagogischen Akademien entstehen: eine Kleinform mit 150 bis 200 Studierenden (etwa die Akademie für Vorarlberg und für das Burgenland), eine mittlere Form mit 250 bis 300 Studierenden (etwa die Akademien für Kärnten Und für Salzburg) und eine Großform mit über 400 Studierenden, letztere wohl für die Akademien .für ..Wien, für Niederösterreich und für die Steiermark. Die Studierenden werden in erster Linie von den musisch-pädagogischen Realgymnasien, aber auch im größeren Ausmaß von den übrigen allgemeinbildenden höheren Schulen, ja auch von den berufsbildenden höheren Schulen erwartet. Die Hauptvoraussetzung der Aufnahme bildet nach dem Gesetz die Reifeprüfung an einer dieser höheren Schulen und eine entsprechende musische und körperliche Eignung.

Aus dieser Feststellung ist schon ersichtlich, daß die künftigen Akademien eine Mittelstellung zwischen den höheren Schulen und den Hochschulen einnehmen werden. Für letztere fehlen ihnen die Rektoratsverfassung und das eigene Vorschlagsrecht zum Aufbau und zur Ergänzung des Lehrkörpers. Die Mittelstellung ergibt sich auch aus der Kompetenz, aus der direkten Unterstellung der Akademien unter das Unterrichtsministerium, so zwar, daß ein dem Kollegium des Landes-schulrates politisch gestaltgleiches Kuratorium das eigentliche Vorschlagsrecht für Leiter und Lehrer besitzt.

Das Finden und Gewinnen der geeigneten Leiter und Lehrer wird das zentrale innere Problem der Vorarbeiten darstellen. Ein Fortbildungswerk für Lehrerbildner wurde bereits vor Weihnachten durch das Unterrichtsministerium eröffnet und wird in den folgenden Jahren in den Universitätsstädten fortgesetzt werden. Der Ausbau der pädagogischen Lehrkanzeln der Universitäten sollte hier mithelfen.

Noch ist vieles im Gespräch über die künftige innere Gestaltung der pädagogischen Akademie und über ihr Schulleben und ihre Schularbeit. Die Mittelstellung zwischen höheren Schulen und Hochschulen gibt die einmalige Chance der Entwicklung neuer Formen. Neben den Vorlesungen werden auch Seminare und Übungen einen wesentlichen Teil der Bildungs- und Erziehungsarbeit darstellen. Der persönliche Kontakt zwischen Lehrenden und Studierenden auf allen Fachebenen, auch auf der der Schulpraxis, wird ja für den Erfolg der künftigen Schulordnung und ihrer studentischen Selbstverwaltungsformen entscheidend sein. Von der Sorge um die bisher in den alten Lehrerbildungsanstalten mit der eigentlichen Lehrerbildung verbundenen Allgemeinbildung befreit, wird die Ausrichtung auf die Berufsbildung allein, in theoretischer und praktischer Hinsicht, auch eine weit umfangreichere und viel tiefgehendere schulpraktische Ausbildung ermöglichen. Zu den Übungsschulen werden Besuchsschulen im ländlichen und städtischen Bereich und dazu mehrwöchige Stadt- und Landschulpraktika sowie Besuche anderer Erziehungseinrichtungen hinzutreten.

Vor allem aber muß es gelingen, zur drängenden Sicherung des Lehrernachwuchses eine genügende Anzahl von Studierenden den pädagogischen Akademien zuzuführen. Von hier aus ist auch das Bemühen zu verstehen, daß die nach dem Gesetz in erster Linie erwähnte Zubringeranstalt, das musisch-pädagogische Realgymnasium, Studierende in genügender Zahl und in guter Arbeitsverfassung zur pädagogischen Akademie führt. Alle Lehrer- und Lehrerinnenbildungsanstalten, die öffentlichen und die privaten, führen an Stelle der auslaufenden Jahrgänge der Bildungsanstalten nun Klassen des musisch-pädagogischen Realgymnasiums, vielfach als Parallelklassen und in Schülerzahlen, die meist weit über den früheren Schülerzahlen in den Lehrerbildungsanstalten liegen. Dazu kamen Neugründungen von musisch-pädagogischen Realgymnasien in ausgesprochen ländlichen Gebieten, weil hier noch bedeutende Begabungsreserven für den Lehrernachwuchs vorhanden sind, wie ja überhaupt das musisch-pädagogische Realgymnasium, anschließend an die absolvierte Volksschuloberstufe oder an die Hauptschule, die für den ländlich-bäuerlichen Raum besonders geeignete Sonderform des allgemeinbildenden höheren Schulwesens darstellt: Das Fahrschülerwesen wird auf die Zeit nach dem 14. Lebensjahr aufgeschoben und die beträchtlichen Internatskosten um die vier Jahre, die noch in der Pflichtschule verbracht werden, verringert. Alles natürlich unter der selbstverständlichen Voraussetzung, daß diese im ländlichen Raum gut angekommene Schultype in keiner Weise einen Niveauverlust gegenüber den übrigen Formen der allgemeinbildenden höheren Schule darstellen wird.

Neugründungen, erfolgten teils als selbständige Schulen, teils als Ex-posituren ' benachbarter höherer Schulen oder als besondere Züge an solchen allgemeinbildenden höheren Schulen in Althofen, Eisenerz, Güssing, Hartberg, Llenz, Mistelbach, Murau, Scheibbs, St. Johann im Pongau und Wolfsberg; für eine Reihe weiterer Orte sind gleichfalls Bestrebungen für Neugründungen dieser Schultype bekannt (im Bre-genzer Wald, in Deutschlandsberg, Perg, Stams u. a.). Neben den Abgängern der musisch-pädagogischen Realgymnasien werden aber, wie zu hoffen ist, auch Abgänger der übrigen allgemeinbildenden höheren Schulen zu den künftigen StudierenIen der pädagogischen Akademien gehören.

Es ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, daß wir gerade auf diesem Gebiet ohnehin schon längst auf dem Wege zu den neuen Formen sind. Schon jetzt stellen die Abgänger der Lehrer- und Lehrerinnenbildungsanstalten nur etwa die Hälfte des Lehrernachwuchses. Die zweite Hälfte kommt aus den für die Inhaber von Reifezeugnissen einer Mittelschule an den Lehrerbildungsanstalten eingerichteten Maturantenlehrgängen, für die sogar Sonderformen für berufstätige Maturanten eröffnet wurden; alles im Hinblick auf die schwierige Nachwuchssituation in den Bundesländern — mit Ausnahme Wiens. Hier wurden deshalb auch an Stelle der einjährigen Maturantenlehrgänge zweij ährige Maturantenlehrgänge bereits als Schulversuche für die künftigen pädagogischen Akademien eröffnet. Nach einem ersten solchen Schulversuch in Wiener Neustadt sollen die laufenden Wiener Versuchsformen Erfahrungen sammeln für den inneren Schulbetrieb in den künftigen Akademien, für die Verbindung von theoretischer und praktischer Ausbildung und für neue Formen des Beurteilungs- und Prüfungswesens. Die neue Lehrerbildung schließt ja mit dem Erwerb des Lehramtszeugnisses für Volksschulen an der pädagogischen Akademie, eine spätere Lehrbefähi-gungsprüfung im bisherigen Sinne ist im Gesetz nicht vorgesehen.

Schon längst auf dem Wege zu den neuen Formen, das gilt aber auch für die Gestaltung der Schulpraxis in unseren auslaufenden Lehrerbildungsanstalten: Mit den bisherigen Übungsschulen, die ja nur für die kleine Modellehrerbildungsanstalt gedacht war, konnte nicht mehr das Auslangen gefunden werden. Schon jetzt ist an städtischen und ländlichen Schulen ein System von Besuchsschulen eingerichtet, um die weit ausgedehnte praktische Ausbildung hier bewältigen zu können.

Die zweite Halbzeit zwischen der alten und der neuen Form der Volksschullehrerausbildung wird die notwendige Konkretisierung bringen müssen, wird die Erfahrungen der Schulversuche auswerten, und das innere Bildungsprogramm mit seinen Auswirkungen auf das Prüfungswesen näher zeigen müssen. In dieser Zeit werden von den materiellen Fragen, also neben dem Schulbauproblem, vor allem die gesetzlichen Grundlagen dafür zu finden sein, daß die Studierenden der pädagogischen Akademien die gleichen Begünstigungen wie im Hochschulstudienförderungsgesetz erhalten. Nur unter dieser unabdingbaren Voraussetzung werden genügend Studierende für die neue Lehrerbildung zu finden sein. Noch wichtiger wird sein, hiefür Lehrende zu finden, die auf den Erfahrungen im Schuldienst der Schule fußen, Lehrer, die für die theoretischen Fächer die abgeschlossene notwendige wissenschaftliche Ausbildung besitzen, Lehrende, die aber auch zugleich Erziehende, Menschenführende, das heißt, in dem künftigen Beruf Führende sein werden.

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