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Zu den erfreulichen Erscheinungen der Nachkriegszeit gehört im kulturellen Bereich die Tatsache eines verbreiteten Schulverständnisses und Bildungswillens, vor allem auch der ländlichen Bevölkerung. Diese kommt u. a. in den großen finanziellen Opfern zum Ausdruck, die die Gemeinden seit 1945 für den Neubau und Ausbau der Schulhäuser bringen. In dieser Zeitspanne sind mehr als 300 neue Schulhäuser gebaut worden, überwiegend in Landbezirken. Sie zeigt sich aber auch in den rund 200 Neugründungen von Hauptschulen in ländlichen Gebieten.

So erfreulich dieser äußere Fortschritt zunächst erscheint, so wenig kann die gegenwärtige Schulentwicklung eine allgemein und uneingeschränkt positive pädagogische Bewertung finden. Es werden immer mehr auch kritische Stimmen laut gegen die Tendenz, wie in der Stadt so nun auch auf dem Lande immer mehr Kinder in den Bildungsbereich der Hauptschule einzubeziehen und den schulorganisatorischen Fortschritt einseitig nur in der Errichtung neuer Hauptschulen zu sehen. Wie steht es damit?

Die Hauptschule soll ihren Schülern eine über das Lehrziel der allgemeinen VolksschulehinausreichendeBil-d u n g vermitteln. Zur Erreichung ihres Bildungszieles hat sie zunächst die Möglichkeit der Schülerauslese. Nur Kinder, die ausdrücklich hauptschulreif erklärt worden sind, sind zum Besuch der Hauptschule zugelassen. Das Fachlehrersystem sichert ihr zudem für die einzelnen Unterrichtsgegenstände eine gründlichere fachliche Ausbildung der Lehrkräfte. Gegenüber der wenig gegliederten Landvolksschule hat sie auch noch den Vorteil, daß in ihr stets jede Schulstufe als eigene Klasse geführt wird. Von diesen prinzipiellen Möglichkeiten aus gesehen, erscheint die Hauptschule durchaus als ein Pflichtschultyp, der seinen Schülern die für die gehobeneren Berufe, insbesondere für den Besuch von Fachschulen wünschenswerte bessere Allgemeinbildung vermitteln könnte.

Leider aber entspricht die Wirklichkeit der Hauptschule nicht ganz ihrer Idee. Bei der Aufnahme in die Hauptschule wird nämlich auf jede echte und wirksame Auslese verzichtet. Grundsätzlich sind ja nur solche Schüler eindeutig vom Hauptschulbesuch ausgeschlossen, die mehrmals eine Volksschulklasse wiederholt haben, die also auch zur Erreichung der Lehrziele der Volksschule nicht befähigt sind. Im übrigen ist die Beurteilung der Hauptschulreife ganz dem Ermessen der Volksschullehrer anheimgegeben, die dabei mangels klarer Richtlinien recht verschiedene Maßstäbe anlegen. Um nicht in den Ruf “der Hauptschulfeindlichkeit zu kommen und um Schwierigkeiten mit den Eltern aus dem Wege zu gehen, wird an sehr vielen Schulen tatsächlich nur den allerschwächsten Schülern die Reifeklausel vorenthalten.

Es kann also keine Rede davon sein, daß alle Hauptschüler zu einerüberdieLehrzielederVolks-schule hinausreichenden Bildung auch wirklich befähigt sind. Viele sind kaum geeignet, auch nur die Ziele der Volksschulbildung zu erreichen. So kommt es zu der heute so häufigen Klage über Leistungsmängel bzw. Ueberlastungen und Ueberforde-rungen der Hauptschüler. In mehreren Bundesländern hat man sich mit der Einreihung der minder tauglichen Schüler in die sogenannten zweiten Klassenzüge geholfen. Mit dieser Einrichtung wird der Zustand, daß nur ein Teil der Hauptschüler wirklich befähigt ist, die Bildungsziele der Hauptschule zu erreichen, gewissermaßen amtlich dokumentiert und sanktioniert. Welchen vernünftigen Sinn aber kann es haben, in großer Zahl Kinder aus der Volksschule herauszuziehen, in der ihnen die ihrer begrenzten Schulfähigkeit entsprechende Allgemeinbildung durchaus vermittelt werden könnte, und sie in die Hauptschule aufzunehmen, für deren höhere Bildungsziele sie nicht ausreichend befähigt sind? Wird hier nicht ein fundamentaler schulorganisatorischer Konstruktionsfehler sichtbar?

Die in kleineren Städten und Märkten errichteten Hauptschulen werden bekanntlich nicht nur von Kindern des betreffenden Ortes und von wenigen begabteren Kindern nahe benachbarter Siedlungen besucht. Sie haben heute vielmehr die Tendenz, in weitem Umkreis alle einigermaßen tauglichen Kinder anzuziehen. Vielfach ist ja auch erst dadurch ihre Existenz gesichert. Mit dem Besuch von Schulen entfernt gelegener Orte' sind aber immer gesundheitliche und erzieherische Nachteile und Gefahren verbunden. Sie wiegen um so schwerer, als mit dem Wechsel vom Klassenlehrer- zum Fachlehrersystem gleichzeitig auch die Möglichkeiten der erzieherischen Betreuung durch die Schule vermindert sind. Das Fahrschülerdasein ist, pädagogisch gesehen, immer ein Uebel, das nur in Kauf genommen werden sollte, wo es unumgänglich ist. Vielfach beklagte Zeiterscheinungen, wie Konzentrationsmangel und Verwilderung der Schuljugend, Zerfall des Familienlebens und Landflucht, erfahren damit zweifellos eine Begünstigung.

Eine andere Kehrseite der Ausweitung des Hauptschulnetzes sind die negativen Auswirkungen auf die im Einzugsgebiet der Hauptschulen liegenden Volksschulen und damit auf die Bildungsmöglichkeiten der in der Volksschule verbleibenden Kinder. Wandert von einer Landschule eine größere Zahl von Schülern an eine benachbarte Hauptschule ab, so bedeutet für sie diese Verringerung der Schülerzahl oft genug den Verlust einer Klasse. Klassenverlust aber bedeutet hier zugleich ein Sinken der Organisationshöhe und Leistungsfähigkeit der Schule. Ein Absinken des Leistungsniveaus vieler Volksschulen ist durch die Errichtung von Hauptschulen jedenfalls unausbleiblich. Dem Schulfortschritt auf der einen steht somit immer ein Schulrückschritt auf der anderen Seite gegenüber.

Dazu kommt die Gefahr, daß die Landschule die mit ihrer immer schwieriger werdenden Arbeit ganz besonders berufsfreudige und befähigte Lehrer brauchte, immer weniger tüchtige Lehrer haben wird. Es werden ihr durch die Hauptschule nämlich nicht nur die tüchtigen Schüler, sondern in zunehmendem Maße auch die tüchtigen Lehrer entzogen. Mit dem neuen Gehaltsgesetz wurden dem Hauptschul-lehrer wesentlich höhere Bezüge zugestanden, dem Landlehrer die geforderten (in vielen Ländern längst selbstverständlichen) Erschwerniszulagen aber vorenthalten. So sieht sich der strebsame und berufstüchtige junge Lehrer vor die Alternative gestellt, sich weiterhin mit einer viele Schulstufen umfassenden, von gut und normal begabten Kindern mehr oder minder ausgeplünderten Landschulklasse abzuplagen oder durch Ablegung der Hauptschulprüfung mit dem Vorteil einer methodisch leichteren Unterrichtsarbeit und den angenehmeren Lebensverhältnissen eines größeren Ortes zugleich eine erheblich bessere Besoldung zu erlangen. Kann man es ihm verdenken, wenn er sich für das letztere entscheidet und der Landschule so bald als möglich den Rücken kehrt?

Welche Konsequenzen ergeben sich nun daraus? Was ließe sich tun, die pädagogischen Unzulänglichkeiten und Nachteile der gegenwärtigen Schulentwicklung wenigstens teilweise zu korrigieren und die Errichtung neuer Hauptschulen zu einem unangefochteneren Schulfortschritt zu machen?

1. Strengere Maßstäbe für die Zu-erkennung der Hauptschulreife.

Die erste und wichtigste Forderung ist die einer dem Bildungsziel und dem Lehrplan der Hauptschule wirklich angemessenen Schülerauslese. Ist es nicht paradox, einen Schultyp zu schaffen, der eine über das Lehrziel der Volksschule hinausreichende Bildung vermitteln soll, dann aber auch Schüler aufzunehmen, die kaum befähigt sind, die obere Grenze der Volksschulbildung zu erreichen? Als tatsächlich hauptschulreif können doch nur Kinder angesprochen werden, die in der Volksschule niemals aus Begabungsgründen eine Klasse wiederholt und in den Hauptgegenständen wenigstens die Note „gut“ erlangt haben. Alles andere ist bestenfalls noch geeignet, sich den Bildungsstoff der Volksschule anzueignen.

Es bedarf keiner besonderen Erläuterung, daß sich mit einer vernünftigen Schülerauslese für die Hauptschule die Auflassung der sinnwidrigen und diffamierenden „zweiten Klassenzüge“ von selbst ergäbe und gleichzeitig die so fragwürdigen schulorganisatorischen Gebilde der „Abschlußklassen“ zu pädagogisch vertretbaren Crganisationsformen umgewandelt würden.

2. Hinaufsetzung des Hauptschulalters.

Eine weitere Maßnahme, die entscheidend zu einer pädagogisch gesunden Konsolidierung unseres Pflichtschulwesens, vor allem auch tu einer Milderung des Fahrschülerproblems beitragen könnte, wäre die Hinaufsetzung des Zeitpunktes für den Uebertritt in die Hauptschule. Hier sollen die schon oft für die Wiedereinführung der 5. Volksschulstufe ins Treffen geführten Argumente — mangelnde Reife der Schüler der ersten Hauptschulklasse für den Fachunterricht und die erhöhten intellektuellen Anforderungen, noch ungenügend gesicherte Grundkenntnisse und -fertigkeiten u. dgl. — nicht ausführlich wiederholt werden.

3. Organisatorische Hebung der Volksschuloberstufe.

Angesichts des oft starken Schülerschwundes der Oberstufe von Landschulen, die unweit eines Hauptschulortes liegen, bekommt der Vorschlag einer Zusammenlegung von Oberstufenjahrgängen benachbarter Volksschulen erneute und erhöhte Aktualität. Daß eine solche Zusammenlegung nur da in Frage kommen darf, wo damit den Kindern nicht ungewöhnliche Schulwege zugemutet werden, versteht sich von selbst. In manchen Gegenden lägen aber solche Lösungen durchaus im Bereich der Möglichkeit. Es könnte damit eine Erhaltung bzw. Hebung der Organisationsstufe und damit des Leistungsniveaus der Volksschule erzielt werden.

4. Erhaltung einer tüchtigen Landlehrerschaft.

Je schwieriger die Landschularbeit infolge des von den Hauptschulen ausgehenden Schüler- und Begabtenschwundes wird, um so nötiger brauchen wir tüchtige Landlehrer. Will man einem bedenklichen Absinken des Leistungsniveaus der Landschule vorbeugen, wird man daher unbedingt auch bei uns Maßnahmen ergreifen müssen, die geeignet sind, tüchtige Lehrer auf dem Lande zu halten. Man wird vor allem für die Gehaltserhöhung, die man — mit Recht — dem Hauptschullehrer für die Ablegung der Hauptschulprüfung zugesteht, durch eine L a n d-1 e h r e r z u 1 a g e für die schwierigere Arbeit mit mehreren Schulstufen einen gewissen Ausgleich schaffen müssen.

5. Rehabilitierung des Volksschulzeugnisses.

Wenn heute so vielfach auch Kinder in entfernt gelegene Orte zur Hauptschule geschickt werden, die in der heimatlichen Volksschule ebensogut jene Schulbildung erhalten könnten, die ihren keineswegs überdurchschnittlichen Fähigkeiten angemessen ist, so hat das seine Ursache vor allem in der Befürchtung der Eltern, es würden ihren Kindern sonst alle eigentlichen Lehrberufe verschlossen bleiben. Diese Besorgnis aber ist in der eigenartigen Haltung mancher Arbeitsämter und vieler Innungen begründet, die zu den meisten handwerklichen und gewerblichen Berufen nur noch Hauptschüler zulassen wollen.

Diese Einstellung ist jedoch ungerechtfertigt und unrealistisch. Ein guter Volksschüler ist auf jeden Fall besser als ein schlechter Hauptschüler, eine Erkenntnis, die durch erfahrene Handwerksmeister oft und oft bestätigt wurde. Tüchtige Volksschulabgänger haben sich bisher in allen praktischen Berufen, die nicht eine gehobene Fachschulbildung erfordern, gut bewährt. Es wäre unverständlich und ungerecht, wollte man ihnen nicht auch in Zukunft wenigstens dieselben Berufschancen einräumen wie den mittelmäßigen und schwachen Hauptschülern.

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