Die Crux mit der Reifeprüfung

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Wer soll entscheiden, ob ein sechsjähriges Kind schulreif ist? Und gehört Deutschkompetenz zu dieser Reife dazu? Aspekte einer hitzigen Debatte.

Glaubt man seiner Kindergartenpädagogin, dann ist der sechsjährige Knirps - nennen wir ihn Michael - ein außerordentlich intelligentes Kind: einer, der Zusammenhänge schneller durchschaut als seine Kollegen; einer, dem nicht nur Deutsch, sondern auch Englisch locker über die Lippen kommt, obwohl er mit seiner aus Afrika stammenden Mutter ein eher reduziertes "Pidgin-Englisch“ spricht.

Eigentlich wäre Michael also ein Idealkandidat für den zweisprachigen Schulversuch "Vienna Bilingual Schooling“ (VBS) gewesen. Doch leider wurde nichts daraus: Nach 15-minütigem Test befand eine Expertenkommission, dass er mangels "sprachlicher Flexibilität“ und "sozio-emotionaler Kompetenz“ nicht geeignet, ja im Grunde nicht einmal schulreif und in einer Vorschulklasse besser aufgehoben sei. Die Direktorin der nächstgelegenen, traditionellen Volksschule war anderer Meinung - und nahm den Buben freudig in der ersten Klasse auf.

Institutionelle Sprachlosigkeit

Wahrscheinlich hat sie richtig entschieden; vielleicht hat sie sich aber auch geirrt und Michael bekommt in 14 Wochen, wenn für ihn der viel zitierte "Ernst des Lebens“ beginnt, ernsthafte Probleme. Ein Gespräch mit der Kindergartenpädagogin hätte der Direktorin (und den VBS-Experten) bei ihrer Einschätzung vermutlich geholfen. Doch dieses Gespräch hat es nie gegeben.

"Wenn es Kontakt zwischen Kindergarten und Schule gibt, dann nur aus privater Initiative und ohne gesetzliche Grundlage“, weiß Raphaela Keller vom Österreichischen Dachverband der Kindergarten- und Hortpädagoginnen. Aus Datenschutzgründen sei eine Weitergabe von Informationen nur bei Einverständnis der Eltern erlaubt.

Nicht nur diese Informationssperre, die gesamte Schnittstelle zwischen Elementar- und Schulbereich samt punktueller Schulreifefeststellung sei angesichts der großen Entwicklungsunterschiede der Kinder widersinnig, so Keller. Besser seien durchgehende Förderkonzepte wie jenes, das 1997 im Schweizer Kanton St. Gallen eingeführt wurde: Bereits ein vierjähriges Kindergartenkind gilt hier als "schulpflichtig“, zwei Jahre später entscheiden Elementar- und Volksschulpädagoginnen gemeinsam mit den Eltern, ob der Sechsjährige im Kindergarten oder in der Schule besser aufgehoben ist. Voraussetzung für eine solche Kooperation auf Augenhöhe ist freilich eine gemeinsame (universitäre) Ausbildung aller Pädagogen, erklärte Susanne Bosshart von der Pädagogischen Hochschule St. Gallen bei einem Workshop der Österreichischen Forschungsgemeinschaft. Doch hierzulande ist dieser Zug soeben abgefahren: Die im Ministerrat verabschiedete Reform der Lehrerausbildung sieht keine Tertiärisierung der Kindergartenpädagogen-Ausbildung vor.

Was bleibt, ist zumindest der Wunsch, den Wissensschatz der Elementarpädagoginnen künftig verstärkt zu heben. Dieses Plädoyer findet sich nicht nur in jenem Konzept zur Sprachförderung, das eine Expertengruppe im Auftrag von Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SPÖ) bis März ausgearbeitet hat - sondern wird auch von Integrations-Staatssekretär Sebastian Kurz (ÖVP) geteilt.

Heftig umstritten ist indes die Frage, was "Schulreife“ überhaupt bedeutet. Derzeit gilt ein Kind laut Schulpflichtgesetz dann als schulfähig, "wenn angenommen werden kann, dass es dem Unterricht in der ersten Schulstufe zu folgen vermag, ohne körperlich oder geistig überfordert zu werden.“ Kann es nur kein Deutsch, ist es laut Schulunterrichtsgesetz normal einzuschulen, aber als außerordentlicher Schüler (ohne Noten) zu führen. Während die ÖVP seit Jahresbeginn fordert, auch Deutschkenntnisse als Schulreife-Kriterium explizit zu verankern und Kinder mit Defiziten in separaten Vorschulklassen zu unterrichten, sprach Claudia Schmied anfangs von "Ghettoklassen“. Das kolportierte Maßnahmenpapier ihrer Expertengruppe empfiehlt mittlerweile, den Schulen Entscheidungsfreiheit darüber einzuräumen, ob Kinder eine Vorschulklasse besuchen oder innerhalb des normalen Klassenverbands gefördert werden sollen. Im letzten Fall könnten sie drei Jahre Zeit erhalten, um die ersten zwei Klassen zu absolvieren.

Vorschule als Diskriminierung?

Der ÖVP, die auf der Losung "Deutsch vor Schule“ beharrt, geht das nicht weit genug Für die Grünen ist das Modell des "flexiblen Schuleinstiegs“, bei dem Kinder bei Bedarf drei Jahre für zwei Schulstufen brauchen dürfen, indes der Königsweg, um von punktuellen Schulreifetests wegzukommen - und Kinder mit anderen Umgangssprachen als Deutsch nicht durch "Absonderung in Vorschulklassen zu diskriminieren“.

Die Tendenz ist einstweilen eindeutig: Während in Wien 54 Prozent aller Volksschüler zu Hause nicht Deutsch sprechen, sind es bei den Vorschülern 73 Prozent - wobei Wiens Stadtschulratspräsidentin Susanne Brandsteidl (SPÖ) betont, dass jene 1800 Kinder, die ab Herbst in Vorschulklassen sitzen, nicht nur Deutsch-Defizite, sondern auch andere Schwächen hätten. Das "Netzwerk SprachenRechte“, dem auch der Wiener Germanist Hans-Jürgen Krumm angehört (s. u.), ortet dennoch "sprachliche Diskriminierung“. Die Kompetenzen mehrsprachiger Kinder würden "völlig missachtet“.

Anders als Kinder mit türkischer Erstsprache hätte Michael zumindest die Chance gehabt, eine zweisprachige Schule zu besuchen und in seiner Muttersprache Englisch alphabetisiert zu werden. Vielleicht wäre er damit tatsächlich überfordert gewesen, wie die Experten nach 15 Minuten glaubten; vielleicht wäre er aber auch aufgeblüht, wie die Kindergartenpädagogin nach mehrjähriger Beobachtung meint. Wer von ihnen Recht hatte, wird man zum Glück nie erfahren.

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