Expertenplattform: Qualitätsverbesserungen wurden verwässert

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Der Beginn war ambitioniert: Nach dem Fall Luca im November 2007 kündigte die damals zuständige Ministerin Andrea Kdolsky ein neues Jugendwohlfahrtsgesetz oder wie es jetzt heißt „Kinder- und Jugendhilfegesetz“ an, um Kinder besser vor Misshandlungen, Vernachlässigung oder Missbrauch zu schützen. Zahlreiche Expertinnen und Experten wurden in den Gestaltungsprozess eingebunden. Der daraus resultierende Entwurf wurde aber von den Ländern abgelehnt, sie monierten Mehrkosten. Dazwischen gab es noch eine neue Regierung – das Vorhaben blieb in der Warteposition.

Nun liegt der zweite Entwurf vor, den die zuständige Familienstaatssekretärin Christine Marek mit den Ländern verhandelt, um das Gesetz dann mit 1. Juli in Kraft treten zu lassen.

Massive Kritik gegen den Entwurf wird nun von jenen Gruppen und Fachleuten geäußert, die anfänglich an dem neuen Gesetz mitgearbeitet hatten und sich zur Plattform Kinder- und Jugendhilfegesetz zusammengeschlossen haben. Im zweiten Entwurf seien alle Qualitätsverbesserungen „verwässert“ worden. Die Chance, ein modernes Gesetz zu schaffen, werde vertan, so die grundlegende Kritik der Plattform, der etwa die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs, die Diakonie, die Caritas, das SOS-Kinderdorf, der Dachverband der Österreichischen Jugendwohlfahrtseinrichtungen, der Berufsverband der Sozialarbeiter/innen und weitere angehören.

Die Kritik der Plattform im Detail: Im Entwurf fehlen einheitliche Qualitätskriterien. Die Vorgabe, dass zwei Sozialarbeiterinnen über die weitere Vorgehensweise im Fall einer Kindesmisshandlung oder Vernachlässigung entscheiden (das Vier-Augen-Prinzip), wird als Muss eingefordert. Weiters müssten auch Jugendliche über 18 Jahren Leistungen der Jugendwohlfahrt erhalten. Die Vernetzung der einzelnen Einrichtungen und Behörden muss einheitlich geregelt werden. Es sollte ein Qualitätsmonitoring über die Umsetzung des Gesetzes samt Bericht ans Parlament geben. (bog)

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