Der tertiäre Sektor soll über ein neues Gesetz übersichtlicher werden, und die akademischen Institutionen gleichwertiger.
Um die Qualität an unseren Hochschulen zu sichern und auszubauen brauche es eine Qualitätssicherung aus einem Guss: Die will das Wissenschaftsministerium mit einem in Entwicklung stehenden Qualitätssicherungsrahmengesetz gewährleisten.
Den Grundstein legte Elisabeth Gehrer, die als zuständige Ministerin (bis Jänner 2007) das Ende der "Lehrgänge universitären Charakters“ (LUC) beschloss: eine postgraduale Weiterbildungsschiene, in der nicht-akademische Anbieter akademische Titel verleihen. Der "Master of Business Administration“ (MBA) erlebte auf dieser Basis einen Boom. Bis Dezember 2003 war es möglich, Akkreditierungsanträge einzureichen. 2010 hätten die LUCs auslaufen und eine neue Regelung für Institutionen ohne Hochschulstatus starten sollen.
Gleiche Regeln für alle?
Jedoch verzögerte sich das - unter anderem wegen der Kurzlebigkeit des Kabinetts Alfred Gusenbauer -, und die LUCs sind noch bis 2012 im Rennen. Nichtsdestotrotz suchten manche Anbieter schon die Kooperation mit einer Uni und dürfen so weiter lehren.
Was steckt nun in dem kommenden Gesetz, mit dem der Fachhochschul-Rat und der Österreichische Akkreditierungsrat (als Kontrollgremium für Privatuniversitäten), aber auch die Österreichische Qualitätssicherungs-Agentur AQA zusammengelegt werden sollen?
Zentral ist, dass die geplante AQA.Austria (die Verwechselbarkeit mit der alten Agentur ist ein Streitpunkt) Institutionen und Studienprogramme separat akkreditieren soll. Dabei sind neben der Definition von Lehr- und Forschungszielen, einem klaren Profil und der Finanzierung auch Kooperationen über die Staatsgrenzen hinaus nachzuweisen.
Wenn alle Notwendigkeiten gewährleistet sind, gibt es die Lizenz zweimalig für je sechs Jahre. Danach wird sie für FHs unbefristet verliehen. Privatunis sollen sich weiteren Akkreditierungsvorgängen unterziehen müssen, wobei nach einer durchgehenden Lizenzierung von zehn Jahren diese jeweils um eine weitere Dekade verlängert werden kann.
Dazu kommt für FHs ein "Audit“, mit dem alle sieben Jahre die Qualität in Forschung, Lehre und Dienstleistungen geprüft wird. Dem müssten sich künftig auch staatliche Unis, entsprechend der im Universitätsgesetz vorgesehenen internen Qualitätssicherung, unterziehen sowie die Donau-Uni Krems, die auf Grundlage eines eigenen Gesetzes agiert.
Die LUCs werden zumindest formal Geschichte sein. Stattdessen gibt es "Zertifikatslehrgänge“, die Bildungseinrichtungen nach einer Qualitätskontrolle anbieten können. Die Verleihung akademischer Grade bleibt aber endgültig an die Kooperation mit einer Hochschule gebunden. Laut Gesetz können Anbieter solcher Lehrgänge übrigens "keine geldwerten Leistungen des Bundes“ in Anspruch nehmen.
PHs und Unis "auf Augenhöhe“
Die neuen Rahmenbedingungen bringen laut der bisherigen Ministerin Beatrix Karl "eine Verwaltungsvereinfachung“ und mehr Sicherheit für Konsumenten. Sie stellt klar: Wo akademische Ausbildung drauf steht, müsse auch eine solche drin sein.
Die Vertreter der betroffenen Institutionen sehen die Pläne trotz Änderungsvorschlägen mehrheitlich positiv. Kritisiert wird jedoch, dass die Pädagogischen Hochschulen (PH) keine Erwähnung finden. Dies, weil sie hinsichtlich der ebenfalls geplanten neuen Lehrerausbildung künftig eine Neuausrichtung erfahren, heißt es aus dem Ministerium. Es werde "eine enge Kooperation mit den Universitäten“ geben; beide sollen künftig auf "akademischer Augenhöhe“ stehen.
Für die Privatunis ist derweil unklar, wie sie mit den künftigen Prüfungskosten für die AQA.Austria umgehen. Diese könnten bis zu 35.000 Euro pro Akkreditierung der Institution ausmachen. Ein Audit könnte bis zu 45.000 Euro, ein Zertifikatslehrgang 7500 Euro kosten. Dennoch bestehe der Wunsch - im Sinne der Gleichwertigkeit - Reakkreditierungen wie bei den FHs durch Audits zu ersetzen, wie die Österreichische Privatuniversitätenkonferenz feststellt.
Unzufrieden zeigt sich die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH). Sie sieht eine Qualitätssicherung, die "als Geschenkspapier dient, um über einen Inhalt hinwegzutäuschen, der eine kritische Überprüfung notwendig hätte“.
Weitere Verzögerung bereits sicher
Die "Studierbarkeit“ und die "soziale Dimension“ sollten berücksichtigt werden. Privatunis sehe man kritisch, aber da sie "nun einmal eingerichtet sind“, sollten deren Studierende auch eine Interessenvertretung haben - die ÖH. Die FHs sollten dieselbe Studiengebührenregelung wie die Unis bekommen, wenngleich die ÖH nach wie vor gegen jede Gebühr ist.
Diese und weitere Fragen werden die Politik noch beschäftigen, sodass vom geplanten Inkrafttreten am 1. Juli keine Rede mehr sei.
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