Religion
Disput um Kopftuch-Fatwa der IGGÖ
Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) rät erwachsenen weiblichen Muslimen zum Tragen eines Kopftuchs. "Für weibliche Muslime ab der Pubertät ist in der Öffentlichkeit die Bedeckung des Körpers, mit Ausnahme von Gesicht, Händen und nach manchen Rechtsgelehrten Füßen, ein religiöses Gebot und damit Teil der Glaubenspraxis", heißt es in dem theologischen Gutachten durch Mufti Mustafa Mullaoglu. Bei der Vollverschleierung rät er, die "hiesige Tradition zu berücksichtigen und vom Tragen einer Gesichtsbedeckung abzulassen". Die Entscheidung liege aber bei der Frau selbst. Zudem betont der theologische Beratungsrat der IGGÖ, dass es sich beim Kopftuch "und generell bei der Kleidung der muslimischen Frau" nicht um ein politisches oder religiöses "Symbol" (sondern um ein Gebot, Anm.) handle.
Integrationsminister Sebastian Kurz (VP) lehnt eine Verpflichtung zum Kopftuch "klar ab". Auch Staatsekretärin Muna Duzdar (SP) meinte: "Eine solche Positionierung ist ein Angriff auf die Freiheit und Selbstbestimmung der Frauen." Es sei nicht akzeptabel, dass Frauen und Mädchen in ihrer Freiheit eingeschränkt würden.
IGGÖ-Präsident Ibrahim Olgun kritisierte die Einmischung aus der Politik: Die Glaubensgemeinschaft sei eine staatlich anerkannte Religionsgesellschaft mit einem verfassungsrechtlich garantierten Bereich der inneren Angelegenheiten, so seine Stellungnahme auf der Website der IGGÖ: "Ob und allenfalls wie eine Kopfbedeckung zu tragen ist, fällt in das Zentrum dieser inneren Angelegenheiten."
Die Frauenbeauftragte der IGGÖ, Carla Amina Baghajati, widerspricht in einer Stellungnahme dem Gutachten: "Ausgerechnet zum Frauentag bekommen wir das zweifelhafte Geschenk einer weiteren Runde im Hamsterrad der Kopftuchdebatte", so Baghajati. Diskurse seien dann sinnvoll, wenn sie einen Erkenntnisgewinn bringen. Musliminnen seien vor allem selbst gefragt, "die Deutungshoheit darüber, was sie anziehen oder nicht anziehen, bei sich selbst zu halten. Und die simple Gleichung 'muslimische Frau =Kopftuch' nicht mitzuspielen -egal ob sie von innen oder außen kommt". Aus religiöser Sicht sei das Kopftuch kein Symbol, "sondern schlicht und einfach ein Kleidungsstück". Es habe nichts "Heiliges" und sei ausgezogen ein Gebrauchsgegenstand, der auch keinerlei respektvolle Umgangsweise verlange. Im Koran werde das Kopftuch zudem nur an zwei Stellen und zeitlich relativ spät thematisiert. "Aus den beiden genannten Versen eine Grundlage der Religion machen zu wollen, ist schon von daher verfehlt", schreibt Baghajati.
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