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Lohn gab ich für Freizeit…

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Wer auf das Wetterleuchten nicht achtet, wird vom Blitz überrascht. Kam die ÖGB-Forderung nach Einführung der 40-Stunden-Woche wirklich wie ein Blitz aus heiterem Himmel?

Der Schlüsselsatz: „Bei einer Prognose des Arbeitskräftevoluimens ist allerdings zu berücksichtigen, daß in der nächsten Zeit eine Arbeitszeitverkürzung auf gesetzlicher Basis zu erwarten ist“, war schon vor einem halben Jahr in der ersten Fassung des SPÖ-Wirtschaftsprogramms zu lesen, und zwar just in jenem Kapitel, für das der Leiter der volkswirtschaftlichen Abteilung des ÖGB verantwortlich zeichnet. Am aufschlußreichsten ist aber die Formulierung: nicht ein Wunsch wird ausgesprochen, sondern eine resignierende Feststellung.

Daraus folgt zweierlei: Erstens, daß innergewerkschaftlich die Würfel schon vor vielen Monaten gefallen waren. Zweitens und vor allem aber, daß der jüngste ÖGB-Bundes- kongreß diese Forderung über den Kopf seines ökumenischen Brain- Trusts hinweg beschlossen hat. Die erste Bunde haben die Fachleute verloren…

Die Chance, daß sie die zweite Runde vielleicht doch noch gewinnen können, liegt im Beschluß der Präsidenten der vier großen Interessenvertretungen, den Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen einzuschalten. Dies nicht nur deshalb, weil die Arbeitnehmervertretungen dem — von ihnen selbst vor fünf Jahren initiierten — Wirtschaftsbeirat jene Objektivität zubilligen, die sie der Argumentation der Unternehmerorganisationen begreiflicherweise streitig machen, sondern weil der Beirat — und nur dieser — imstande ist, ein attraktives „Gegenoffert“ auszuarbeiten: das Konzept einer koordinierten Einkommens- politik auf mittlere Sicht. (Damit würde sich für den ÖGB auch eine günstige Rückzugslinie abzeichnen: die Vorziehung der noch nicht aktuellen Arbeitszeitfrage als taktischer Schaehzug, um die lohnpolitischen Vorstellungen der Unternehmerseite an die Realität anzupassen, nämlich an die bereits akut werdende Gefahr einer Wachstumshemmung durch, das Stagnieren der Masseneinkommen.)

Der Blickwinkel, aus dem der Beirat an die Aufgabe, die ökonomischen Konsequenzen einer Arbeitszeitverkürzung zu untersuchen, Herangehen wird, zeichnet sich damit bereits ab; Optimisten im Beirat hegen sogar diie Hoffnung, daß diese Untersuchung jenes „Big-Bargaiin“- Gesprächs zwischen den Wirtschaftspartnern, das vor anderthalb Jahren nur bis zu informellen Absichtserklärungen gedeihen konnte, nicht nur wieder in Gang bringen, sondern bis zu einem einkommenpolirtiscben Grundsatzüberemkommen werde gelangen lassen, das sich auch auf eine Art wachstumspolitisch orientierter „Lohnleitlinien“ erstrecken, sich darin aber nicht erschöpfen würde.

Der Kenner der Materie weiß, warum für den vorstehenden Absatz eine so behutsame Diktion gewählt worden ist: Dieser einkommenpolitische Versuch wäre nicht der erste, der kläglich gescheitert ist. Vielleicht sollte man sogar sagen: es wäre der erste, der nicht früher oder später scheitert, denn seit man erkannt hat, daß eine auf gegenseitiges Verständnis und Vertrauen gestützte Vereinbarung zwischen den Sozialpartnern der einzige gemeinsame Nenner für Wirtschaftswachstum, Vollbeschäftigung und Währungsstabilität wäre, probiert man es in aller Welt — bisher vergeblich — mit einkommenpolitischen Konzepten. Manches spricht dafür, daß die Erfolgsaussichten in Österreich günstiger sind als in Deutschland, Frankreich, Holland, England usw.; wie heiß dieses Eisen dennoch ist, sollen die folgenden Überlegungen zeigen, die in verfeinerter Form auch der Beirat anstellen muß:

Ausgangspunkt ist zwangsläufig deir Sozialproduktzuwachs im kommenden Jahr, in dem nach den Vorstellungen des ÖGB die gesetzliche Arbeitszeit von 45 auf 44 Stunden verkürzt werden soll. Dieser Zuwachs dsit — eine ausreichende Nachfrage vorausgesetzt — nach oben begrenzt durch das Produkt aus zwei Faktoren: der Vermehrung des Einsatzes an menschlicher Arbeitsleistung und der Steigerung der Produktivität dieser Arbeitsleistung durch verstärkten Aufwand an Kapital und Geist (Organisation, technischem Fortschritt usw.). Für 1969 stand ein Sozdalprodüktzuwachs von 5 bis 5,5 Prozent zu erwarten; in diesem Fall hätte eine — dem internationalen Durchschnitt entsprechende und daher „wettbewerbsneutrale“ — Teuerungsrate von 2,5 bis 3 Prozent ausgereicht, das Volkseinkommen um jene 8 Prozent wachsen zu lassen, bei denen sich etwa folgendes einkommenpolitische Konzept realisieren ließe:

Damit für vermehrte Investitionen der Wirtschaft (die ihrerseits eine Voraussetzung für die Erreichung der prognostizierten Wachstumsrate sind) sowohl genügend Anreiz wie ausreichende Finanzderungsmöglich- keiten geschaffen werden, sollen nach sieben Jahren einer gegenteiligen Entwicklung die Unternehmergewinne leicht überproportional wachsen, also beispielsweise um zwei Prozentpunkte stärker als das gesamte Volkseinkommen. Da sich dieses auf Unternehmer und auf Unselbständige etwa im Verhältnis 1:2 verteilt, wird das bereits erreicht, wenn die nominelle Zuwachsrate der Lahnsumme um einen Prozentpunkt unter jener des gesamten Volkseinkommens bleibt, das heißt sich in den Grenzen von 7 Prozent hält. Nimmt die Zahl der Unselbständigen um I Prozent zu, könnten daher die Löhne und Gehälter im Durchschnitt um 6 Prozent steigen; das ergäbe für neue Kollektivverträge, die ja in der Regel 15 bis 18 Monate ln Geltung bleiben, Erhöhungssätze von 7,5 bis 9 Prozent — Sätze also, mit denen die Unterhändler den Gewerkschaftsmitgliedern unter die Augen treten können.

Inwieweit wird nun diese Wachstumsprognose beziehungsweise die hier daraus abgeleitete Richtlinie für eine wachstumsgerechte Einkommenpolitik (die zwar hypothetisch ist, aber sich von den Vorstellungen auch der ÖGB-Ökonomen nicht allzuweit entfernen dürfte) von der geforderten Arbeitszeitverkürzung um wöchentlich eine Stunde berührt?

Die Antwort ist nicht so leicht, wie sieh’s die Gegenpropaganda der Unternehmerorganisationen macht; es kommt nämlich darauf an, welcher der folgenden idealtypdschen Fälle eintritt oder richtiger: welches das wahrscheinliche Mischungsverhältnis ist:

Fall: In 44 Stunden wird dasselbe Arbeitspensum bewältigt wie bisher in 45 Stunden; eine Wachstumseinbuße tritt nicht ein, und ebensowenig vermindert sich der Spielraum für direkte Lohnerhöhungen. Das wäre offensichtlich der Optimalfall, und sicher gibt es zahlreiche Tätigkeiten, bei denen das bei gutem Willen möglich ist. Diesen Fall generalisieren hieße aber der bisherigen Arbeitsmoral ein schlechtes Zeugnis aussteUen (und außerdem übersehen, daß die Tourenzahl von Maschinen nicht beliebig steiger- bar ist). Vor allem aber ließe sich das nicht beliebig wiederholen: Den Schritt von 45 auf 44 Stunden mag man da und dort mit einer Steigerung des Arbeitstempos ausgleichen können; daß dies auch bei den weiteren Etappen bis zur 40-Stunden- Woche generell möglich sei, glauben wohl auch rosarote Optimisten nicht.

Fall: Eine Wachstumseinbuße tritt deshalb nicht ein, weil per Saldo das Minus an Normalarbeitsstunden durch ein Plus an Überstunden wett- gemacht (oder einfach die weiterhin geleistete 45. Woohenstunde als Überstunde entlohnt) wird. Bei einem auch bloß 50prozentigen Über- stundenzuschlag steigt damit der Wochenlahn bei 45 Arbeitsstunden um 3,4 Prozent. Damit wäre aber der gesamte Lohnerhöhungsspielraum schon zu mehr als der Hälfte ausgenützt. Lohnrunden, diie selbst nach anderthalbjähriger Pause bloß 4 Prozent an direkter Ldhnerhöhung bringen, sind in Österreich undenkbar. Das bedeutet, daß die skizzierte Einkammenpolitik undurchführbar wird: Entweder steigen die Preise stärker als um 2,5 bis 3 Prozent oder es werden die Gewinnaussichten dezimiert; in beiden Fällen träte in weiterer Folge höchstwahrscheinlich doch auch eine Wachstumseinbuße ein.

Fall: Die Arbeitszeitverkürzung wird auch de facto lückenlos durchgeführt (und nicht durch vermehrte Pfuscharbeit volkswirtschaftlich wettgemacht). In diesem Fall nimmt die Wachstumsrate ceteris paribus um rund 2 Prozentpunkte ab, und im selben Ausmaß vermindert sich der Reallohnspleiraum. Eine über die Eindämmung der Kosteninflation hinausgehende Einkommenpolitik ist noch weniger denkbar als kn Fall 2.

Mit diesem dritten Fall argumentieren die Presseaussendungen der Untemehmerseite. Für eine seriöse Prognose taugt er, wenn man ihn generalisiert, genausowenig wie die anderen beiden Grenzfälle, aber auch genausowenig wie die These der Gewerkschaften, daß sich die Arbeitszeitverkürzung durch vermehrten Kapdtaleinsatz mühelos wettmachen lasse, ja sogar quasi wachstumsfördernd wirke, indem sie die Unternehmer zu verstärkten Investitionen zwinge.

Was an vermehrtem Kapitaleinsatz zu erwarten ist — und zwar schon unter der Voraussetzung über- proportional steigender Gewinne! —, steckt nämlich bereits in den 5 bis Wachstumsprozenten, von denen ja nur ein einziges auf das Konto von zusätzlichen Arbeitskräften ginge. Hinsichtlich der These aber, als Folge der Arbeitszeitverkürzung würden zusätzliche Investitionen ge tätigt werden, darf man wohl ein wenig skeptisch sein, wo doch sogar der seit etwa 1962 unternommene Versuch, dasselbe mit vorprellenden Löhnen zu erreichen, genau im Gegenteil die Investitionstätigkeit gebremst hat, obwohl von der „expansiven Lohnpolitik“ — anders als von der jetzt geplanten „expansiven Arbeitszeitpolitik“ — außer dem Kostendruck ja auch ein Nachfragesog als Investitionsanreiz hätte ausgehen sollen.

Das Fazit dieser stocknüchternen Überlegungen zu einem sonst mit weit größerer Verve diskutierten Problem? Eine noch so exakte Untersuchung der gewiß wichtigen Frage, wie der gesamtwirtschaftliche Saldo aus diesem möglichen Modell- fällen auissehen dürfte, ändert nichts an der Binsenweisheit, daß der Mensch stets nur die Wahl hat zwischen mehr Freizeit und höherem Wohlstand, zwischen weniger arbeiten und besser leben. Wie er zu wählen hat, soll man ihm nicht vorschreiben; ebensowenig darf man ihm aber verhehlen, daß er zu wählen hat…

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