Mehr Geld für Studenten

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Neue Beihilfen für Studenten und höhere Stipendien bringen deutliche Verbesserungen für Studierende.

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Neue Beihilfen für Studenten und höhere Stipendien bringen deutliche Verbesserungen für Studierende.

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Erstmals gibt es seit in Kraft treten der Novelle zum Studienförderungsgesetz (StudFG) eine Studienabschlußförderung für berufstätige Studenten. Durch das Hinaufsetzen der Einkommensgrenzen und Absetzbeträge werden außerdem mehr Studenten eine Beihilfe beziehen können.

Mit einem Stipendium von 15.000 Schilling monatlich für maximal ein Jahr können berufstätige Studenten ihre Berufstätigkeit für ein Jahr aussetzen und sich ganz auf ihren Studiumabschluß konzentrieren. Klappt es jedoch nicht bis spätestens 18 Monate nach Förderbeginn das Studium abzuschließen, muß die Förderung zurückgezahlt werden.

Durch die Anhebung der Einkommensgrenze der Eltern werden nach Schätzung des Wissenschaftsministeriums zusätzlich 3.000 bis 4.000 Studierende Studienbeihilfe bekommen. Derzeit sind es rund 30.000 Studenten. Zudem berücksichtigt die Novelle künftig auch den Präsenz- und Zivildienst.

Die Bemessung der Studienbeihilfe wird an die Leitsätze der Unterhaltsentsprechung des Verfassungsgerichtshofes angepaßt. Zusammen mit der Erhöhung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages beträgt damit das Höchststipendium für Studierende, die bei den Eltern wohnen, 66.960 Schilling jährlich, bisher 58.000 Schilling. Das Höchststipendium für jene Studenten, die eine eigene Wohnung am Studienort benötigen, beträgt pro Jahr 96.960 Schilling, gegenüber bisher 88.000 Schilling. Ab Jänner 2000 werden beide Beträge um jeweils 3.000 Schilling weiter angehoben. Die Studienbeihilfe wird künftig zwölfmal und nicht wie bisher zehnmal pro Jahr ausbezahlt. Neu ist ferner ein Versicherungskostenbeitrag für Studienhilfeempfänger von monatlich 250 Schilling, falls sie nicht bei den Eltern mitversichert sind.

Die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) begrüßt die Novelle zum StudFG. Sie bringe für die Studierenden eine Erhöhung des Stipendiums um 5,5 Prozent und eine Ausweitung des Bezieherkreises um zehn Prozent, heißt es in einer ÖH-Pressemitteilung. Bestehen bleibe allerdings die Verdienstfreigrenzen-Problematik, so der Bundes-ÖH-Vorsitzende Wolfgang Gattringer, wodurch sich die soziale Lage der berufstätigen Studierenden weiter verschärfe.

Einige Punkte der Novelle werden erst im Herbst wirksam. So wird die maximale Bezugsdauer für die Auslandsstudienbeihilfe von bis zu 8.000 Schilling monatlich von derzeit zwei Semester auf 20 Monate ausgedehnt. Und für die sprachliche Vorbereitung von Auslandsstudien wird künftig ein Sprachstipendium von bis zu 5.000 Schilling gewährt. An Reisekosten ins Ausland wird das günstigste öffentliche Verkehrsmittel rückerstattet.

Umgestaltet werden ab Herbst auch die Leistungsstipendien. Künftig erhalten diese Förderung die Besten eines Studienabschnittes und nicht wie bisher die Besten eines Studienjahres. Außerdem können diese Stipendien ab Herbst auch Fachhochschul-Studenten beziehen.

Verbesserungen können auch behinderte Studenten erwarten: Je nach Art und Ausmaß der Behinderung werden der finanzielle Mehrbedarf für das Studium sowie die nötige längere Studienzeit berücksichtigt. Kostenpunkt für die in der Novelle vorgesehenen Maßnahmen: rund 200 Millionen Schilling ab dem Jahr 2000.

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