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Prolongation der Versorgungspflicht

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Bei den Mittelschulen, die man in peinlich-sklavischer Imitation bundesdeutscher Bezeichnungen und gegen jede Wortlogik „Höhere Schulen“ genannt hat, zeigt sich vor allem im Projekt der Einführung eines neunten Schuljahres eine unzureichende Bedachtnahme auf die Wirklichkeit. Allmählich beginnt man zu erkennen:

Die Einführung des neunten Mittelschuljahres wird dazu führen, daß die Eltern ihre Kinder (wenn es sich um Buben handelt, die ihre Militärpflicht erfüllen müssen) mindestens bis zum zwanzigsten Lebensjahr (eher aber länger) zu versorgen' haben. Also wieder eine Prolongation der Versorgungspflicht der Eltern. Man kann entgegenhalten, daß es Kinderbeihilfen und steuerliche Ermäßigungen gebe. Dabei übersieht man, daß die Gesellschaft keineswegs so viel zu geben vermag, daß dadurch die Erhaltungskosten für einen Neunzehn- bis Zwanzigjährigen gedeckt sind, da die Kostenrechnung nicht nur Posten für Ernährung, sondern auch für Kleidung und für Eigenaufwand von (fast) Volljährigen enthalten müßte, ein Umstand, der vor allem bei Arbeiterfamilien ins Gewicht fällt. Manchen kinderlosen und gut versorgten Politikern ist dieser Umstand vielleicht noch nicht aufgefallen, wohl aber den Eltern, ausgenommen jene, die in Parteidisziplin genommen und zu Treueschwüren verpflichtet worden sind.

Anpassung an jeden Bedarf?

Dazu kommt, daß man offenkundig mit dem neunten Schuljahr doch nicht so viel anzufangen weiß als man zu einem Zeitpunkt vermutete, an dem man noch nicht die neuen Lehrpläne überlegen mußte, sondern lediglich von „mehr und noch mehr“ (zu Lasten der anderen) ausging. In den berufsbildenden „höheren“ Schulen liegen die Dinge anders. Dort ist das (ohnedies schon eingeführte) neunte (bzw. fünfte) Schuljahr erforderlich, um neben dem Stoff der sogenannten allgemeinbildenden Fächer auch noch die speziellen berufsbildenden Gegenstände unterzubringen. Dafür öffnet das Reifezeugnis einer berufsbildenen Schule nicht nur den Zugang zu den Hochschulen, sondern deklariert Berufsreife.

Manchesmal hört man: Durch die Einführung der Nationalökonomie, die als „Wirtschaftskunde“ den Geographen, und einer Quasi-Soziologie, die als „Sozialkunde“ den Historikern angelastet wurde, sei im Bereich der Mittelschulen eine eminent wichtige Anpassung an jenen Bedarf erfolgt, den die Gesellschaft gegenüber den Schulen äußert. Prinzipiell war die Einführung der beiden Gegenstände zu vertreten, nicht aber die Tatsache, daß man sich bei der unterrichtlichen Darstellung nicht der in Frage kommenden Fachleute bedient, sondern Angelernte mit dem Unterricht betraut. Keinesfalls rechtfertigen aber zwei nur kursorisch vorzutragende Randfächer die Einführung eines neunten Schuljahres und die Reduktion der Erwerbschancen der jungen Menschen um ein ganzes Jahr ihres Lebens.

Die Kritik an der Einführung eines neunten Schuljahres an den Mittelschulen konzentriert sich zuweilen um die Frage der Kosten, die außerordentlich hoch sind, und ebenso um das Manko an Lehrern, welches bereits derzeit so groß ist, daß man den Betrieb an den (noch) achtjährigen Mittelschulen nur mittels Einrichtung von zu großen Klassen und in einem Unterricht in sehr teuren Überstunden aufrechterhalten kann, oder, wie geplant, mittels Kürzung der Zahl der Wochenstunden.

Im Studienjahr 1966 67 haben lediglich 460 Kandidaten die Lehramtsprüfung abgelegt (1959: 148); dreimal so groß ist der Zusatzbedarf an Lehrern allein im Zusammenhang mit der für das kommende Schuljahr beabsichtigten Klassenteilung. Im Herbst soll jedenfalls die Höchstfrequenz je Klasse 36 Schüler be-

tragen; diese Limitierung hat zur Folge, daß 684 Klassen an allgemein- bildenden höheren Schulen geteilt werden müssen, was einen Mehrbedarf an Mittelschullehrern in der Größenordnung von 1100 bis 1200 bedeutet. Wenn wegen Lehrermangel Klassen nicht eröffnet werden können, müssen Bewerber abgewiesen werden. Trotz einer Schülerhöchstzahl von 40 je Klasse mußten bereits im Vorjahr 11 Prozent der angemeldeten Kinder wegen Platzmangel zurückgewiesen werden. Ähnlich wie bei den praktischen Ärzten ist der Lehrermangel auch noch lokal verschieden. Im allgemeinen ziehen es auch die Lehrer vor, in den größeren Städten zu unterrichten ,und meiden ein Engagement an den. Schulen in kleineren SYädten, es" sei' denn, man bietet ihnen zum Ausgleich für die lokalen „Nachteile“ eine Dienst- oder Werkwohnung. Dazu kommt noch die Unterversorgung mit Lehrkräften in den Realfächern. Im Studienjahr 1966 67 hat nur ein einziger (!) Chemiker das Lehramt gemacht und lediglich sieben Lehramtsabsolventen haben als zweites Fach Darstellende Geometrie gewählt.

So gewichtig die fiskalischen Hinweise und das Argument sind, daß in manchen Fächergruppen ein geradezu struktureller Lehrermangel festzustellen ist: Die beiden Mängel stellen kein Grundsatzproblem dar und dürfen nicht übersehen lassen, daß die wesentlichen Probleme anderswo gelegen sind, weil sowohl die Budgetlage als die Frage des Nachwuchses an Lehrern in kürzester Zeit gelöst werden können (die Frequenz des Lehramtsstudiums ist übrigens im Ansteigen).

Die „Fachidioten“

Das auf den Mittelschulen überflüssige neunte Schuljahr fehlt an den Hochschulen. Nicht mit Unrecht wird von der Öffentlichkeit und von Seiten der Studenten die allzulange Dauer des akademischen Studiums kritisiert. Man denke daran, daß in manchen Fächern das Studium heute kaum vor dem 28. Lebensjahr abzuschließen ist. Die von der Praxis gestellten Anforderungen an den Jungakademiker steigen dagegen weiterhin und lassen bei der bisherigen

Organisation der Hochschulen kaum eine Reduktion der Studiendauer erwarten; auch nicht bei weitestgehender Spezialisierung (bis zur Heranbildung von „Fachidioten“).

Einige Auswege sind jedoch sichtbar:

In den meisten Studienrichtungen zeigt sich, daß die Maturanten in den weiterführenden Fächern einerseits ein qualitativ wie quantitativ oft sehr verschiedenes Wissen mitbringen und anderseits gerade für das gewählte Fachgebiet eine grundlegende Einführung benötigen würden. Daher bietet sich ein „erspartes“ (das heißt nicht eingeführtes) neuntes Schuljahr als Einführungsjahr geradezu an. In diesem Einführungsjahr könnte, spezifiziert nach Studienrichtung, das vorgetragen und abgeprüft werden, was als Elementarwissen Voraussetzung für ein zügiges Weitergehen in den höheren Semestern ist (deren Anzahl unter Umständen da und dort reduziert werden könnte). Derzeit fehlt es oft aus Zeitmangel an Vorlesungen, die eine elementare Einführung zum Gegenstand haben oder die einführenden Vorlesungen sind unsystematisch über mehrere Semester so verstreut, daß die „Einführung“ keine mehr ist. Bei den Medizinern könnte unter anderem die Semantologie, bei den Juristen die Allgemeine Geschichte und Latein, bei den Technikern eine Elementarmathematik Kern eines Einführungsjahres sein. Die Zahl der Erstsemestrigen an der Technik ist von 24 Prozent (1960 61). auf 13 Prozent (1967 68) abgesunken, ein Umstand, der unter anderem auch damit Zusammenhängen dürfte, daß die vorweg geforderten Mathematikkenntnisse bei vielen Anfängern nicht vorhanden sind, weshalb es zu Versagern kommt, die abschreckend auf die Maturanten wirken, weshalb man „billigere“ Studienrichtungen bevorzugt.

Am Ende des propädeutischen Jahres wäre dann die auf den Hochschulen immer wieder vermißte „Egalisierung“ des Grundwissens, das je Fachgebiet verschieden sein muß, einigermaßen erreicht.

Die Praxis nimmt derzeit nicht in allen Sparten des akademischen Studiums alle Absolventen auf, wie , das optimistische Begutachter be-

haupten, zur Zeit deswegen, weil viele Vollakademiker mehr an Wissen präsentieren und honoriert haben wollen, als die Praxis benötigt. Dagegen wären etwas „billigere“ Halbakademiker, wie sie in anderen Ländern vor allem für den Bedarf der Wirtschaft herangebildet werden, vielfach willkommen. Man hat es jedoch bisher versäumt, die

Frage eines etwa vier- bis sechssemestrigen Studiums, das mit einem Bakalaureat (Bachelor) abschließen könnte, einzuführen. Welchen Beruf immer man als Akademiker in Österreich hat: Man muß (für den Verwaltungsdienst) den Doktor oder ein Diplom haben. Also einen akademischen Grad. Dieser hat scheinbar die Funktion, die fehlenden Adelstitel zu ersetzen.

Das hat zur Folge, daß man weiterhin den Wert des Doktorgrades niedrig hält und halten muß. So lange jemand nur zum Broterwerb eine Promotionsurkunde benötigt, wird das Doktorat, das noch in erster Linie Signum einer wissenschaftlichen Tätigkeit (gleich ökonomisch „zwecklos“) sein soll, nicht aufgewertet. Die Schuld liegt in erster Linie bei der staatlichen Personalverwaltung, die auch für Tätigkeiten, bei welchen außer der Kenntnis der Rechtschreibung nichts erforderlich ist, den (juristischen) Doktor verlangt.

Schulreform ist ein Prozeß

Der Fortgang der Schulreform steht nicht nur in enger Beziehung zur Entwicklung der Staatsfinanzen, sondern auch zu den Überlegungen der Verantwortlichen, wie die bereits verfügbaren Mitteln zu verteilen sind. Bisweilen hat man Grund zur Vermutung, daß die vorhandenen finanziellen Mittel nicht allein absolut zu gering sind, sondern vielfach auch noch falsch eingesetzt werden. Einerseits sind die Aufwendungen für die Expansion der Mittelschulen in Richtung auf die Konstitution eines neunten Studienjahres offensichtlich zwecklos und haben den Charakter einer Zusatzsteuer für Eltern, während anderseits an den Hochschulen, aber auch noch an den achtjährigen Mittelschulen, ein organisatorischer und fiskalischer Nachholbedarf besteht.

Schulreform ist kein Zustand, sondern ein Prozeß. Man darf nicht stur so vorgehen, wie „das Gesetz es befiehlt“, ein Gesetz, das schon wieder sechs Jahre alt ist, sondern sollte die Dinge nochmals überdenken, so schwer das einigen Verantwortlichen fallen sollte: Die Schulen dürfen sich nicht neuerlich neben der Gesellschaft entwickeln, wie schon einmal.

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