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Schwankungen des Budgets

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Ursprünglich galt der Grundsatz, das außerordentliche Budget den Investitionen zu widmen, deren Aufwand durch Anleihen und andere Kreditoperationen gedeckt wurde. Später hat der Fiskus diese Praxis aus verschiedenen Gründen verlassen; denn er gliederte die Investitionen plötzlich in den langfristigen Aufwand, die Instandhaltung und die Investitionsförderung, so daß eine Abwanderung zahlreicher Beträge in das ordentliche Budget einsetzte. Zuletzt verfolgte der frühere Finanzminister Dr. Klaus den Plan, den ordentlichen und außerordentlichen Haushalt überhaupt zusammenzulegen, weil das außerordentliche Budget über keine regelmäßigen Einnahmen verfüge. Diese Vorgänge erklären die jüngsten Schwankungen des außerordentlichen Budgets, das im Vorjahr eine radikale Kürzung erfuhr, während der Voranschlag 1963 annähernd den Ausgaben des Jahres 1961 entspricht. Infolge dieser Operationen waren im

Vorjahr die Investitionen weit höher als das Volumen des außerordentlichen Budgets. Eine amtliche Mitteilung über den provisorischen Rechnungsabschluß 1962 besagte, daß der Bundeshaushalt für Bruttoinvestitionen rund 4,9 Milliarden, für die Instandhaltung bundeseigener Vermögenswerte 1,3 Milliarden, für Bauten und Ausrüstung des Bundesheeres 0,3 Milliarden aufgebracht, aber trotzdem noch rund 1,3 Milliarden der Investitionsförderung im Bereich der Wirtschaft zur Verfügung gestellt habe. Auf diese Weise beanspruchten die Investitionen im weitesten Sinn des Wortes 7,8 Milliarden Schilling. Nachdem sich eine Fusion der beiden Budgetteile als undurchführbar erwiesen hat, ist jetzt die Rückkehr zu einem echten „außerordentlichen Budget der Investitionen“ mit einer klaren Abgrenzung unvermeidlich geworden.

Anleihe für kulturelle Zwecke

Natürlich wäre es ein idealer Fall,

sämtliche Investitionen aus den laufenden Einnahmen zu decken, obwohl es vom fiskalischen und volkswirtschaftlichen Standpunkt richtig ist, alle langfristigen Investitionen, die auch künftigen Generationen dienen, mit Hilfe von Anleihen zu finanzieren. Gegen dieses Verfahren, das in der ganzen Welt geübt wird, erheben manche Fachmänner der Wirtschaft den Einwand, die Finanzschulden des Fiskus seien schon viel zu umfangreich, so daß sie nicht weiterhin erhöht werden dürften. Man sollte sie vielmehr in Zeiten der Hochkonjunktur im Wege einer stärkeren und rascheren Tilgung verringern, ein Standpunkt, der im Prinzip und nach der Theorie richtig, aber in der Praxis undurchführbar ist.

Tatsächlich erreichten die Finanzschulden des Fiskus am 31. Dezember des Vorjahres 23,02 Milliarden Schilling, so daß in das laufende Budget für den Zinsendienst 1,26 Milliarden und für die Amortisation 1,56 Mil-

liarden eingesetzt wurden. Aber die Schuldenlast der Zweiten Republik ist, gemessen an der Finanzlage anderer Staaten, noch immer relativ gering. Außerdem fiel die sprunghafte Erhöhung der Finanzschulden, die ausschließlich zur Überwindung der Rezession gedient hatte, in die Periode 195 8/59, und heute steht der Bund wiederum vor neuen Aufgaben. Zunächst müssen die begonnenen Projekte zu Ende geführt und verschiedene Vorbereitungen zur Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit in Angriff genommen werden. Dann hat aber auch die Erhöhung der kulturpolitischen Investitionen einen vordringlichen Charakter gewonnen.

Eine der nächsten Aufgaben des Länderkabinetts Gorbach bildet die Erhöhung des Kulturbudgets, da Bauten und zahlreiche Investitionen notwendig sind. Der Engpaß, der den Fiskus hemmt, ist eine Folge des Um-standes, daß an den Budgetentwürfen der Ministerien ständig Kürzungen vorgenommen werden müssen. Anderseits erfuhr die Zahl der ausländischen Studenten eine ungewöhnliche Zunahme, deren Zweckmäßigkeit manchmal umstritten ist. Neben dem Nachholbedarf, der stellenweise bis in das Jahr 1914 zurückreicht, ist daher plötzlich noch eine individuelle Expansion zu bewältigen. Jedermann weiß, daß es ausgeschlossen ist, diesen Aufwand aus den laufenden Einnahmen zu decken. Wäre es nicht jetzt an der Zeit, in Etappen Anleihen für die Schulbauten und die Hochschulen aufzulegen, die tatsächlich eine nachdrückliche Förderung benötigen?

Um freilich schon im nächsten Budget berücksichtigt zu werden, müßten konkrete Vorschläge hierzu dem Finanzministerium Ende Juni vorliegen, damit die üblichen Verschleppungsmanöver früh unterbunden werden.

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