Selbständige Unis sind erfolgreicher

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Mehr Erfolg im internationalen Wettbewerb, ein effizienterer Einsatz der vorhandenen Gelder sowie eine sehr gute Ausbildung und Bildung für Studierende: Das sind die Ziele, die durch die Autonomie der Universitäten erreicht werden können.

Bereits Anfang der neunziger Jahre wurde erkannt, dass die Autonomie eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Zukunft der Universitäten ist. Seither haben alle Regierungen und zuständigen Minister - unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit - die Autonomie zum Schwerpunkt ihrer Wissenschaftspolitik erklärt. Die österreichische Rektorenkonferenz hat vor zwei Jahren Ziele wie "weniger Regulierung, mehr Wettbewerb, stärkere Leistung, nach Kompetenz und Verantwortung differenzierte Mitbestimmung" für die Autonomie der Universitäten formuliert.

Worum geht es? Im weltweiten Wettbewerb ist es auch für Universitäten notwendig, schnell reagieren zu können. Das ist nur bei weitgehender Autonomie und klar definierten Rahmenbedingungen für die Partnerschaft zwischen der Universität und der Politik möglich. Dazu gehören die Freiheit der Forschung, Lehre und Künste, die Zusammenführung von Entscheidung und Verantwortung, der optimale Einsatz der Ressourcen, die qualitative Mitsprache der Beteiligten, das gesicherte Globalbudget, die Qualitätssicherung und das Erarbeiten von Profilen.

Die volle Rechtsfähigkeit der Universitäten bringt mehr Freiheit, Unabhängigkeit und Handlungsspielraum für die Universitäten. Im Gegensatz zu dem, was eine Fundamentalopposition glauben machen möchte, war von vorne herein klar, dass es sich bei der Autonomie der Universitäten weder um ein Sparprogramm noch um einen Plan zum Personalabbau und schon gar nicht um die einseitige marktwirtschaftliche Ausrichtung der Universitäten handelt. Völlig absurd ist die Unterstellung, dass künftig die Politik durch die Autonomie einen stärkeren Einfluss auf die Universitäten gewinnen wolle.

Das neue Uni-Gesetz sieht ein Globalbudget vor, mit welchem die Uni selbst verantwortlich wirtschaften kann und das auf drei Jahre zugesichert wird. Somit ist klar, dass die staatliche Finanzierungsverpflichtung für die Universitäten weiter aufrecht bleibt und die Vielfalt des akademischen Angebotes und die Freiheit von Forschung und Lehre gewährleistet ist. Es muss dem Steuerzahler aber erlaubt sein, zu fragen, wie sein Geld an den Universitäten eingesetzt wird. Diese Aufgabe wird künftig das Bildungsministerium im Sinne eines strategischen Controllings wahrnehmen.

Angestelltengesetz und Kollektivverträge treten an die Stelle der zentralen Planstellen-Bewirtschaftung des Uni-Personals durch das Ministerium. Die Verantwortlichkeit für das Personal liegt nun erstmalig bei den Universitäten selbst. Dadurch können diese eine sinnvolle und unbürokratische Personalpolitik betreiben. Für junge Forscherinnen und Forscher bieten sich so ernsthafte Chancen auf wissenschaftliche Karrieren, die sie im alten System der Beamtenlaufbahn nicht gehabt hätten.

In den letzten Wochen und Monaten wurden alle Beteiligten aufgefordert, ihre Meinung zum Gestaltungsvorschlag einzubringen. Bis jetzt sind über 200 Stellungnahmen eingetroffen. Nach intensiven Diskussionen wird nun bis Ende Februar ein Gesetzesentwurf für das Begutachtungsverfahren ausgearbeitet.

Die österreichischen Universitäten haben in der Vergangenheit große Beiträge für das Ansehen Österreichs geleistet. Doch die alten Formen der Ordinarien- oder Kurienuniversitäten sind nicht mehr geeignet, den Herausforderungen des europäischen Hochschulraumes zu entsprechen. Deshalb ist es wichtig, durch die Autonomie den Universitäten jene Voraussetzungen zu geben, die ihnen ermöglichen, internationalen Erfolg in Forschung und Lehre zu erreichen und zu sichern.

Der Autor ist Sektionsleiter im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

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