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Digital In Arbeit

Suche nach einem Mittelweg

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Da stand es, schwarz auf weiß: Entmenschte Personen hatten über das Internet Kinder zur Schändung angeboten, sie wären sogar soweit gegangen, ein allfällig getötetes Kind „verschwinden” zu lassen. Alle negativen Vorurteile gegen das junge elektronische Medium wallten hier auf. Das Internet könne doch nichts Gutes sein, wenn darüber solchen Abar-tigkeiten Vorschub geleistet wird. So sehr diese Entrüstung zu verstehen und in diesem Fall auch zu teilen ist, mit Entrüstung alleine kann man dem komplexen Phänomen Internet nicht gerecht werden. Ein Grund für den schwierigen Umgang einer rechtsstaatlichen Gesellschaft mit dem Internet liegt in dessen Entstehungsgeschichte.

Die USA dachten in den sechziger Jahren darüber nach, wie man Com-.puter so untereinander verbinden könne, daß nicht mit einem gezielten Angriff auf eine Zentrale deren Kommunikation untereinander schlagartig stillgelegt wird. Was dabei herauskam, ist bis heute die Basistechnologie des Internets und prägt es: Mit zentralen Eingriffen ist hier wenig zu erreichen.

Bei traditionellen Medienprodukten geht das noch einfacher: Da gibt es Orte, an denen sie gelagert werden und die Staatsgewalt braucht nur solche Lager auszuheben, um die Verbreitung der Information zu unterbinden. Information im Internet entzieht sich solchen handfesten Betrachtungen.

Die Information besteht aus einigen Bits auf einer Speicherplatte eines Computers. Diese Information kann in Sekundenschnelle von einem Rechner auf einen anderen transferiert werden. Bekannt sind die Fälle,

Nazi-Propaganda und

Kinderpornographie im Internet lassen den Ruf nach Zensur laut werden. Dadurch wäre jedoch auch die Meinungsfreiheit bedroht.

wo oft nur wenige Stunden nach der Beschlagnahme eines Computers dieselbe inkriminierte Information über einen anderen Rechner und andere Datenleitungen wieder im Internet verfügbar war. Diese technischen Schwierigkeiten dürfen aber kein Grund sein,die Hände in den Schoß zu legen. In der ganzen westlichen Welt wird intensiv über neue Gesetze nachgedacht, die die Verbreitung von Pornographie, Gewalt und in manchen Ländern auch der Verbreitung von neo-nationalsozialistischem Gedankengut eindämmen sollen.

Auch in Öster- L reich wird an neuen Gesetzen gearbeitet, die dies in den Griff bekommen sollen. Zentrale Fragen dabei sind: Wer kann für die Verbreitung von rechtswidriger Information zur Verantwortung gezogen werden und wie kann die Rechtswidrigkeit von Information festgestellt werden? Österreich hat hier eine schwache Tradition in der Auseinandersetzung mit Medieninhalten. Kritische Instanzen, wie etwa der Presserat, agieren auf einem Niveau der Freiwilligkeit und Zahnlosigkeit. Verstöße gegen das Strafrecht sind immer schwerer einzuklagen, eine plurifor-me Gesellschaft zieht sich gerne auf das Motto „Alles ist erlaubt” zurück. Und wenn von kirchliche Seite auch konkrete sachliche Kritik an Medieninhalten laut wird, heißt es gerne, daß eben wieder einmal die „Moralapostel” am Werk wären.

Angesichts einer solchen inhaltlichen Orientierungslosigkeit erscheint es eher als sekundäres Problem, wie Verstöße geahndet werden können. Zu begrüßen ist an der neuen Gesetzgebung, daß es auch für Informationen im Internet eine Art Impressum geben soll. Es gibt zwar den Einwand, daß diese Auskunft über den Urheber leicht gefälscht werden könne. Aber hier könnten etwas technisches Nachdenken und die Verpflichtung weiterhelfen, daß auch die Unternehmen, die Computer zum Zweck des Informationsangebotes vermieten (sogenannte Provider), zur Mithilfe verpflichtet werden.

Der Provider soll überdies auch verpflichtet werden, jederzeit über die Identität eines Information anbietenden Kunden Auskunft zu geben. Auch dieser Ansatz ist zu begrüßen, da er den Verpflichtungen rund um das Impressum eines Druckwerkes entspricht. Dies könnte zu einer Verbesserung der „Internet-Kultur” in Österreich beitragen - aber wie mit der Gewalt- und Pornowelle aus dem Ausland umgehen?

Verlockend mag da das Beispiel ostasiatischer Staaten sein, wo der Zugang zum Internet nur über ein Monopol-Unternehmen möglich ist. Dort darf die Justiz dann bestimmen, ob der Zugang zu Computern gesperrt wird - und das ganze Land bleibt außen vor. Allerdings erscheint dieses Modell als Bedrohung der freien Meinungsäußerung. Denn wie kann man garantieren, daß wirklich nur menschenverachtende Gewalt- und Pornographiedarstellungen oder verhetzende Propaganda ausgesperrt werden und nicht auch die Meinung der politischen Opposition?

Letzten Endes bleibt im Umgang mit dem Internet nur die schon bisher herausfordernde Suche eines Mittelweges durch die Medienlandschaft: einerseits soll ein mündiger und verantwortungsvoller Bürger selbst bestimmen können, welche Informationen er bezieht, andererseits muß im Interesse von Kindern und Jugendlichen der Zugriff auf solche Inhalte eingeschränkt werden. Wo dieser Mittelweg liegt, wird immer Gegenstand gesellschaftspolitischer Diskussion sein. Daß es dazu ein kritisches Bewußtsein und eine niveauvolle Diskussion gibt, dafür sollten sich auch christlich geprägte Menschen einsetzen.

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