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September 1963: Die Türkei und die Europäische Gemeinschaft unterzeichnen ein Assoziierungsabkommen, das eine Beitrittsperspektive eröffnet. Das Abkommen hat eine Zollunion und eine Annäherung der Wirtschaftspolitik zum Ziel.

April 1987: Der türkische Außenminister Ali Bozer beantragt den EG-Beitritt der Türkei.

Dezember 1989: Die EU-Kommission gibt eine negative Empfehlung ab. Sie hält Verhandlungen vor 1993 für ausgeschlossen.

Jänner 1996: Die Zollunion mit der Türkei tritt in Kraft.

Dezember 1997: Ein Gipfeltreffen in Luxemburg bestätigt die Möglichkeit der Türkei für eine Aufnahme in die EU.

Dezember 1999: Die Türkei erhält auf dem Gipfel von Helsinki offiziell den Status eines Beitrittskandidaten.

Dezember 2002: Auf dem Osterweiterungsgipfel von Kopenhagen begrüßen die EU-Staats- und Regierungschefs die Fortschritte der Türkei zur Erfüllung der Kriterien. Sie sagen der Türkei Beitrittsverhandlungen zu, falls sie auf Grundlage eines Berichts der Kommission 2004 zu dem Ergebnis kommen, dass die Türkei die politischen und wirtschaftlichen Kriterien erfüllt.

6. Oktober 2004: Die EU-Kommission empfiehlt die Aufnahme von Verhandlungen.

15. Dezember 2004: Das EU-Parlament stimmt für die Aufnahme von Verhandlungen.

17. Dezember 2004: Die EU-Staats- und Regierungschefs stimmen für Beitrittsverhandlungen ab Oktober 2005.

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