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Österreichs Beitrag zum Welterbe

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Mit mehr als zwanzigjähriger Verspätung nominiert Osterreich nun endlich seine ersten Welterbestätten.

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Mit mehr als zwanzigjähriger Verspätung nominiert Osterreich nun endlich seine ersten Welterbestätten.

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Bis spätestens 1. Oktober wird Österreich seine ersten potentiellen Welterbestätten („World Heritage Sites”) nach der internationalen UNESCO-„Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt” nominieren. Es sind dies die Semmeringbahn, die Altstadt von Salzburg sowie das Schloß und der Park von Schönbrunn.

Für die mit Natur- und Kulturschätzen so reich gesegnete Alpenrepublik war es hierfür auch höchste Zeit. Denn die Generalversammlung der UNESCO, der Österreich seit 1947 angehört, hat das Übereinkommen bereits im November 1972 beschlossen. Ziel der Konvention ist es, Kultur- und Naturgüter von außergewöhnlichem und universellem Wert vor dem Verfall beziehungsweise der Zerstörung zu schützen und als „Kultur- und Naturerbe der Welt” für zukünftige Generationen zu erhalten.

Österreich, so liest man, war am Zustandekommen dieses internationalen Übereinkommens nicht unwesentlich beteiligt. Nur mit dem Beitritt ließ es sich über 20 (!) Jahre Zeit. Der Grund hierfür war - wie so oft in Österreich - ein Kompentenzproblem. Für den Naturschutz sind nämlich die Bundesländer zuständig, während der Kulturgüterschutz in die Kompetenz des Bundes fällt. Außerdem hatte Österreich Bedenken gegenüber dem Artikel 6 Absatz 3 des Übereinkommens, wo es heißt: „Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, alle vorsätzlichen Maßnahmen zu unterlassen, die das (...) im Hoheitsgebiet anderer Vertragsstaaten befindliche Kultur- und Naturerbe mittelbar oder unmittelbar schädigen könnten.”

Nichtstaatliche Organisationen, besonders die Österreichische Gesellschaft für Kulturgüterschutz und die Umweltorganisation „Alliance For Nature”, verstärkten daraufhin den Druck zur Ratifizierung des Übereinkommens, sodaß der Nationalrat im November 1992 dann doch den Beitritt Österreichs zur Welterbe-Konvention beschloß, welcher schließlich im März 1993 rechtskräftig erfolgte.

Doch selbst nach dem Beitritt floß noch viel Wasser die Donau hinunter, bis sich Bund und Länder darauf einigen konnten, welche Natur- und Kulturdenkmäler nun in die Welterbeliste eingetragen werden sollten. Eigentlich hätte Österreich gleich nach dem Beitritt seine Vorschläge unterbreiten können. Schließlich beschloß man, siebzehn Nennungen in Form einer vorläufigen Liste an Paris weiterzuleiten, die der UNESCO aber lediglich zur Information dient, welche Anträge innerhalb der nächsten zehn Jahre eingebracht werden.

Im einzelnen sind dies: die Semmeringbahn, die Wachau, das Salzkammergut, der Neusiedlersee, der Erzberg (samt Eisenstraße) und der Bregenzerwald als Kulturlandschaften, die historischen Stadtteile von Wien, Salzburg, Graz und Innsbruck (mit Schloß Ambras), Steyr (samt Wehrgrabenviertel) und Hall in Tirol sowie die Stifte Kremsmünster-und Heiligenkreuz, Schloß und Park von Schönbrunn, die Burg Hochosterwitz und der Gurker Dom als Kulturdenkmäler. Reine Naturdenkmäler konnten seinerzeit nicht nominiert werden, da die Länder sich noch nicht darauf geeinigt hatten.

Auf Beamtenebene begnügte man sich mit der Erstellung der vorläufigen Liste und war der Meinung, daß die UNESCO selbst eine Prioritätenrei-hung vornimmt - obwohl in den Richtlinien zur Nominierung von

„World Heritage Sites” eindeutig festgehalten ist, daß der betreffende Mitgliedsstaat dies selbst durchzuführen habe. Dementsprechend verging ein Jahr ungenützt, bis man sich in Absprache mit der UNESCO darauf einigte, die Semmeringbahn, die Altstadt von Salzburg sowie Schloß und Park von Schönbrunn als erste potentielle Welterbestätten „ins Rennen” zu schicken.

Für die Nominierung dieser drei Welterbe-Kandidaten mußten umfangreiche Dokumentationen erstellt werden, die in diesen Tagen dem Welterbe-Sekretariat in Paris übergeben werden. Die UNESCO wird daraufhin über ein Jahr lang eine eingehende Prüfung vornehmen und feststellen, ob die erste Gebirgsbahn der Welt, Mozarts Geburtsstadt und die ehemalige Sommerresidenz der Habsburger tatsächlich würdig sind, in die UNESCO-„Liste des Erbes der Welt” aufgenommen zu werden.

Bislang besitzen diese hohe Auszeichnung weltweit 440 Denkmäler -wie zum Beispiel die Pyramiden von Ägypten, Venedig und seine Lagune, der Tadsch Mahal sowie die Nationalparks von Yellowstone, Serengeti und Everglades. Wenn die Prüfung nun ohne weitere Verzögerungen über die Bühne geht, so könnten die Semmeringbahn, Salzburgs Altstadt und Schönbrunn gerade rechtzeitig zum 25-Jahr-Jubiläum der UNESCO-Welterbe-Konvention zu Österreichs ersten „World Heritage Sites” erklärt werden.

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