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Steinerne Zeugen der Zeit

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Unter Denkmalschutz stehende öffentliche oder in Privatbesitz befindliche Objekte bedürfen der Erhaltung.

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Unter Denkmalschutz stehende öffentliche oder in Privatbesitz befindliche Objekte bedürfen der Erhaltung.

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Selbst ein stark besuchtes Museum mit Teilrechtsfähigkeit wie das Wiener Kunsthistorische Museum oder das neuerdings eindrucksvoll gemanagte, alljährlich von Millionen Eintritt zahlenden Touristen besichtigte Schloß Schönbrunn werden zur Erhaltung ihrer Bausubstanz auch in Zukunft nicht ohne Subventionen auskommen. Gleiches gilt für die Festung Hohensalzburg. Schon deshalb, weil die Besucherströme nicht vermehrt werden können. Im Gegenteil. Sowohl in der ehemaligen Sommerresidenz der Habsburger in Wien als auch in der größten Stadtburg Österreichs hoch über der Salzach müssen sie aus Gründen der Schadensverhü- tung eher eingeschränkt werden, zumindest aber gesplittet.

Die Erhaltung der steinernen Zeugen eines repräsentativen Lebensgefühls vergangener Jahrhunderte ist so kostspielig, daß sie jedenfalls der Geldspritzen aus öffentlichen Mitteln bedarf.

Insgesamt macht der Denkmalbestand acht Prozent des heimischen Bauvolumens aus. Laut letzten Erhebungen im Jahr 1980 umfaßt es 6.693 Kirchen, Kapellen und Bethäuser, 323 Kloster- und Stiftsanlagen sowie 1.158 Bischofs-, Pfarr- und Dechanthöfe, Benefiziaten-, Ka plan- und Mesnerhäuser. Weiters stehen 854 Friedhöfe, Kalvarienberge, Kreuzwege und Grabmäler unter Schutz, 553 Burgen und Burgruinen sowie 2.044 Schloßbauten.

Darüber hinaus wurden 1.498 öffentliche denkmalgeschützte Gebäude gezählt. Zu ihnen gehören Regierungsgebäude, Rathäuser, Gerichte und Theater genauso wie Kasernen, Spitäler, Schulen und Museen. Als Denkmal gelten aber auch 103.920 Bürgerhäuser, Villen, Bauernhöfe mit Nebengebäuden samt WeinkeL lereien und Almen, 878 technik-, beziehungsweise wirtschaftsgeschichtliche Objekte sowie 11.091 sakrale und 1.829 profane Kleindenkmale vom Brunnen bis zur Inschrift.

Schließlich und endlich fallen auch noch mehr als 21.000 prähisto- rische/römische Objekte und 1.550 historische Orts- und Stadtkerne (Ensembles) unter das Denkmalschutzgesetz.

Rechtlich kann der Eigentümer nicht zur Erhaltung eines Denkmals gezwungen werden. Gesetzlich be straft wird nur der, dem absichtliche Zerstörung nachgewiesen wird. Um sein sanierungsbedürftiges Erbe in Ordnung zu bringen, hat jedermann die Möglichkeit, im Bundesdenkmalamt (Landeskonservatorat) und bei den Ländern um eine Subvention in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen anzusuchen.

Im Bundesdenkmalamt treffen daher pro Jahr durchschnittlich 5.000 Restaurierungsinterventionen ein. Entsprechend dem Budget, das sich auf 200 Millionen Schilling jährlich eingependelt hat, sind die obersten Denkmalhüter bestrebt, den Antragstellern zu helfen: mit Geld, aber auch mit fachlich-sachlichem Beistand, fallweise mit Restaurierungen in den eigenen Werkstätten.

REGELMÄSSIGE WARTUNG

Ausschlaggebend für die Hilfestellung ist nicht der klingende Name. Den Beamten des Denkmalamtes ist die Erhaltung einer Dorfkapelle in Kärnten genauso wichtig wie beispielsweise der Salzburger Dom. Dennoch gibt es bei den Zuwendungen aus öffentlicher Hand gewisse Schwerpunkte. Wo etwa Landesausstellungen geplant sind, dorthin fließt von Land und Bund stets mehr Geld. Das war schon bei der Etablierung der ersten Außenstellen von Wiener Bundesmuseen in Niederösterreich so. Die Methode setzte sich dann auch in den anderen Bundesländern fort, wobei Oberösterreich mehr noch als Niederösterreich seine großartigen Stifte bevorzugte, um diesen bei der dringlich notwendig gewordenen Restaurierung beizustehen.

Für die Zukunft forciert das Denkmalamt allerdings einen etwas anderen Weg. Es propagiert anstelle von Generalsanierungen die regelmäßige Wartung eines Denkmals; und die Beamten des Bundesdenkmalamtes liegen dem Finanzminister immer wieder damit in den Ohren, die Kosten für die Wartung eines denkmalgeschützten Objektes von der Steuer absetzbar zu machen. Ihr Argument: Die praktizierte Subventionspolitik komme den Staat teurer zu stehen, als ihm bei Steuerabsetzbarkeit verloren geht. Trotzdem haben sich die mit einer Revitalisierung verbundenen Generalsanierungen bewährt, bedeuteten doch Landesausstellungen zumeist eine Initialzündung für spätere Aktivitäten in diesen Gebäuden.

Schwierig wird die Bewahrung eines Denkmals, sobald ės nicht mehr in das Leben eingebunden ist. Das kann ein Schloß sein, dem der wirtschaftliche Hintergrund fehlt, eine für eine Großfamilie mit Personal erbaute Villa im Salzkammergut oder eine Filialkirche, die keine Gemeinde mehr hat, wie die Kirche von Feistritz in Kärnten. Sie wird von der Diözese lediglich als erhal tenswertes Kunstdenkmal und Prestigebau instandgehalten.

Um einen historischen, künstlerisch wertvollen Bau in das Morgen zu retten, führten etliche private Eigentümer ihr Erbe einer neuen Nutzung zu: Sie wandelten ihr einst für den Außenstehenden unerreichbares Schloß mit seinen Parkanlagen mit unterschiedlichem Gespür für die Tradition in ein Hotel um.

Ein prominentes Beispiel ist das von Fischer von Erlach errichtete und ausgestattete, 1945 stark in Mitleidenschaft gezogene und wiederaufgebaute Palais Schwarzenberg in Wien. Die um einen Großteil ihrer land- und forstwirtschaftlichen Besitzungen gebrachten Erben etablierten das Parterre für Repräsentation, für Feste und Kongresse. Ein im Haupttrakt eingerichtetes, 1966 er-weitertes kleines Hotel der Luxusklasse ist auf ein „Höchstmaß an Rentabilität“ angelegt. In den Seitenflügeln sind Wohnungen und Büros adaptiert, im Trakt an der Prinz-Eugenstraße amtiert die Schweizer Botschaft.

Im Sinne von Denkmalpflege und Gastlichkeit vorbildlich gelöste Beispiele stellen das aus dem 16./17. Jahrhundert stammende Burgschloß Kapfenstein in der Oststeiermark und das 1620 anstelle von zehn abgerissenen gotischen Häusern errichtete Schloßhotel Dürnstein in der Wachau dar.

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