Bandion-Ortner plant die nächste Enquete zu Medien

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Justiz bedauert Fehler durch die Einvernahme von zwei Journalisten # ORF muss Bänder übergeben # Schutz für das Redaktionsgeheimnis

Es liegt im Spannungsverhältnis von Macht und Kontrolle, dass Konflikte im Dreieck von Politik, Justiz und Medien nicht nur für die Demokratie von Bedeutung sind, sondern stets mit besonderer Aufgeregtheit ausgetragen werden. So auch die zeitgleiche Auseinandersetzung über zwei von einander zu trennende Vorgänge: die Einvernahme von Journalisten durch die Staatsanwaltschaft einerseits, die Herausgabe nicht ausgestrahlter Aufnahmen durch den ORF andererseits. Nur die Folgen sind den Ereignissen gemeinsam: Justizministerin Claudia Bandion-Ortner plant eine mit Fachleuten zu besetzende Enquete, um eine stärkere Verankerung des Redaktionsgeheimnisses vorzubereiten.

Was schützt das Redaktionsgeheimnis?

Kurz gefasst: § 31 des Mediengesetzes gibt Medienmitarbeitern #das Recht, in einem Verfahren vor Gericht oder einer Verwaltungsbehörde als Zeugen die Beantwortung von Fragen zu verweigern, die die Person des Verfassers oder Gewährmannes von Beiträge ... betreffen.#

Zwei Journalisten des profil haben in Berichten zur Hypo Alpe Adria aus Gerichtsakten zitiert, was in Deutschland verbreitet wurde, obwohl dies # im Unterschied zu Österreich # dort verboten ist. Per Amtshilfe wurden sie einvernommen. Die Oberstaatsanwaltschaft Wien räumte den Fehler ein.

Nahezu zeitgleich wurde der ORF aufgefordert, wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das NS-Verbotsgesetz durch einen jungen Mann die Aufzeichnungen der mit ihm geführten aber nicht ausgestrahlten Gespräche der Staatsanwaltschaft Wien zu übergeben. Der ORF weigert sich entgegen der Empfehlung seiner Rechtsberater, dem zu folgen. Informationsdirektor Elmar Oberhauser erklärte, eher eine Beugehaft anzutreten als eine in die Millionen gehende Beugestrafe aus Gebühren zu bezahlen. Die angedrohte Beugestrafe beträgt übrigens 10.000 Euro und wäre einmal zu bezahlen.

Justizministerin Bandion-Ornter will eine gemeinsame Debatte über das Redaktionsgeheimnis und das Medienrecht initiieren. Dies wurde von der Bundesregierung begrüßt. Der Präsident des Verbandes Österreichischer Zeitungen, Hans Gasser, bezeichnete den besseren Schutz des Redaktionsgeheimnisses als #einen längst fälligen Schritt#. Um allen Versuchen, das Redaktionsgeheimnis zu umgehen, einen Riegel vorzuschieben, solle es in die Verfassung aufgenommen werden, forderte Gasser. Bisher sei der Verband mit dieser Forderung bei der Politik auf taube Ohren gestoßen.

Das Justizressort könnte die Enquete zugleich nutzen, seinerseits die in Schubladen ruhenden eigenen Vorschläge zum Mediengesetz hervorzuholen. Dabei geht es um den stärkeren Schutz der Opfer von Verbrechen und ihrer Angehörigen sowie um eine Anhebung von Entschädigungssummen, die Medien bei Verstößen etwa gegen Persönlichkeitsrechte zu bezahlen haben. Der früher entwickelte Plan, Medien die Zitate aus Akten zu verbieten, soll, so ist zu vernehmen, dort bleiben, wo er ist: In den Schubladen mancher Tische im Palais Trautson.

Der ORF will die Enquete abwarten, ehe er nochmals über die Herausgabe der Bänder entscheidet. Davon wird ihm im Justizressort abgeraten. (C.R.)

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